Die BAIT fordern eine vollständige Identifizierung und Inventarisierung aller von den Endbenutzern in den Fachbereichen entwickelten oder betriebenen Anwendungen (Individuelle Datenverarbeitung / IDV). Durch die fehlende technische Überwachung bzgl. der Vollständigkeit des IDV-Inventars bei einem unserer Bank-Kunden war es trotz organisatorischer Vorgaben zum Umgang mit IDV grundsätzlich möglich, dass IDV-Anwendungen eingesetzt werden, ohne dass diese als solche klassifiziert und im IDV-Inventar erfasst wurden.