nachhaltigkeit im risikomanagement

Das Risikomanagement bei Finanzinstituten trägt nicht nur für die Sicherstellung der regulatorischen Erfordernisse Sorge, sondern sollte die Potenziale und Opportunitäten von Nachhaltigkeit für das gesamte Institut aufzeigen. Ist Ihr Risikomanagement dahingehend zukunftsorientiert aufgestellt?

nachhaltigkeit im risikomanagement

Die nachhaltige Transformation der gesamten Wirtschaft und aller wichtigen Sektoren rückt immer mehr in den Fokus – gesellschaftlich und als konsequente Folge rechtlich und aufsichtlich. Dabei kommt Finanzinstituten eine besondere Bedeutung zu, die die Bankenaufsicht und Politik von den Instituten aktiv einfordert – sie sind Geldgeber, Berater, Moderator und Gestalter in einem und damit unabdingbar für die Steuerung der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit. Zwar können und werden die Zentralbanken durch ihre geldpolitischen Mechanismen und Maßnahmen steuernd eingreifen, aber die zentrale Rolle der Finanzinstitute können sie nicht ersetzen. Deshalb sollten sich die Finanzinstitute bewusst sein, dass ihnen verstärkt eine tragende Rolle in der nachhaltigen Transformation der gesamten Wirtschaft zukommt und diese gesetzgeberisch und aufsichtsrechtlich eingefordert werden wird.

Die Dimensionen und Treiber der Nachhaltigkeit sind vielfältig – auch im Sinne von ESG (Environmental, Social, Governance):

  • Physische und transitorische Risiken des Klimawandels
  • Risiken in der Lieferkette
  • Geändertes Investitionsverhalten der Unternehmen, insbesondere durch den EU-Green Deal
  • Steigende gesellschaftliche Aufmerksamkeit, insbesondere geändertes Konsumentenverhalten
  • Gesetzgeberische Vorgaben
  • Ansprüche der Arbeitnehmer
  • Operative Kostenersparnis
  • Neubewertung des Investitionsrisikos und Klassifizierung von Investments nach ESG-Faktoren

Die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeit und die tragende Rolle der Finanzinstitute stellt umfangreiche Anforderungen an das Risikomanagement – handeln Sie daher jetzt!

auswirkungen auf die prozesse im risikomanagement

Die oben genannten aufsichtlichen und gesetzgeberischen Entwicklungen haben unmittelbare Auswirkungen für Finanzinstitute und erhöhen daher den Handlungsbedarf. Maßgeblich hierfür ist bisher der EZB-Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken aus November 2020, der umfassende Regelungsbereiche vorsieht. Der Schwerpunkt liegt dabei eindeutig in umfassenden Vorgaben zur Berücksichtigung von Klima- und Umweltrisiken im Risikomanagement.

Der Regelungsbedarf umfasst sowohl das Geschäftsumfeld als auch die Geschäftsstrategie.

Betroffen sind das Leitungsorgan, die Definition des Risikoappetits, die Organisationsstruktur als auch die Berichterstattung.

Dieser Bereich ist im Fokus und von umfangreichen Konkretisierungen als auch Neuregelungen betroffen. So tangiert der EZB-Leitfaden beispielsweise das Rahmenwerk für das Risikomanagement, die Steuerung der Risikoarten als auch die Szenarioanalyse und Stresstests. Nahezu alle internen und externen Dokumente sowie Reportings des Risikomanagements sind betroffen, angefangen bei der Integration der Nachhaltigkeit in die bestehenden Risikoarten der Risikoinventur in den Dimensionen physische sowie transitorische Risiken.

Sowohl Offenlegungsrichtlinien und -verfahren als auch die Inhalte der Offenlegungen zu Klima- und Umweltrisiken werden konkretisiert bzw. neu geregelt.

Zwar gelten die im Leitfaden formulierten Erwartungen an das Risikomanagement beim aufsichtlichen Dialog vorerst nur für bedeutende Institute und besitzen auch nur für diese unmittelbare Geltung. Jedoch wird den nationalen Aufsichtsbehörden (NCAs) empfohlen, die formulierten Erwartungen bei der Beaufsichtigung weniger bedeutender Institute in einer Weise anzuwenden, die der Art, dem Umfang und der Komplexität der Tätigkeit des betreffenden Instituts angemessen sind (sogenanntes Proportionalitätsprinzip). Somit macht der EZB-Leitfaden – wenn auch in abgeschwächter Form – Vorgaben für alle Finanzinstitute in Bezug auf das Risikomanagement.

lösungsansätze und handlungsempfehlungen

Eine frühzeitige und dedizierte Beschäftigung mit einer Nachhaltigkeitsstrategie bietet nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern auch umfangreiche Chancen für Finanzinstitute. Mit einer ganzheitlichen, mittel- und langfristigen ESG-Strategie können Sie die Marktchancen der nachhaltigen Transformation nutzen, um den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit Ihres Finanzinstitutes sicherzustellen und gleichzeitig die Risiken wirkungsvoll zu steuern.

Finanzinstitute, die jetzt nicht handeln, haben höhere Aufwendungen, die aufsichtlichen Anforderungen rechtzeitig in ihre Rahmenwerke zu integrieren. Eine frühzeitige Sicherstellung der Messbarkeit ist notwendig und kann auch Potenziale und Risiken im Rahmen des Risikomanagements (Marktfolge – Second Line of Defense) sichtbar machen. Der Fokus hebt sich hier deutlich von der First Line of Defense (Kreditvergabeprozess) ab.

wie helfen wir ihnen dabei? unser beratungsansatz

plenum ist Ihr kompetenter Sparringspartner – uns zeichnet eine umfassende fachliche und regulatorische Expertise sowie eine breite Markt- und Branchenerfahrung aus.

Die Definition einer Nachhaltigkeitsstrategie wird für alle Finanzinstitute kurz- und mittelfristig unabdingbar. Wir helfen Ihnen bei der Einschätzung, in welchem Umfang Sie diese Strategie formulieren und umsetzen müssen. plenum ermittelt mit Ihnen die Handlungsbedarfe und erstellt eine erste grobe Roadmap, um auch benötigte Budgets und Ressourcen abschätzen und einplanen zu können. Gleichzeitig ergeben sich erste Einschätzungen, welche Auswirkungen Nachhaltigkeitsaspekte auf Ihre Geschäftsstrategie und Ihr Geschäftsmodell haben werden.

Nicht erst durch die Veröffentlichung der EU-Taxonomie Verordnung besteht die Notwendigkeit, die internen Reportings des Risikomanagements an die Vorgaben der Regulatoren anzupassen. Dies kann fallweise zu einem erheblichen operationellen und damit zeitlichen Aufwand führen, insbesondere, da die aufsichtlichen und gesetzgeberischen Vorgaben nicht immer eindeutig sind und im Zeitablauf auch modifiziert werden. Gemeinsam mit Ihnen überprüfen wir Ihre bestehenden Reportings hinsichtlich der Konformität mit den externen Vorgaben sowie zusätzlicher Datenanforderungen und erstellen eine Roadmap, wie und mit welchem Aufwand eine notwendige Anpassung vorgenommen werden kann.

Die neuen Vorgaben der Aufsicht führen zu einem Anpassungsbedarf nahezu aller operativen Prozesse des Risikomanagements, die die Basis für die neuen Anforderungen an Offenlegung und Reportings darstellen. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Risikomanagement als Bestandteil der Second Line of Defense zu, im Sinne der Marktfolge. Gerne prüfen wir mit Ihnen in einem ersten Schritt Ihre First Line of Defense, den Kreditvergabeprozess. Darauf aufbauend überprüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Handlungsbedarfe hinsichtlich der übergeordneten operativen Prozesse des Risikomanagements im Sinne der Banksteuerung bestehen.

Die Regulatoren sehen Nachhaltigkeit, hier insbesondere die physischen und transitorischen Risiken, nicht als eigenständige Risikoart an. Als Folge wird erwartet, dass Klima- und Umweltrisiken in die bestehenden Risikoarten der Risikoinventur integriert werden. Dabei ist das Risikoinventar das Ergebnis des Risikoidentifikationsprozesses und basiert auf der internen Risikotaxonomie des Finanzinstituts. plenum hilft Ihnen, die Klima- und Umweltrisiken unterteilt nach physischen und transitorischen Risiken in die bestehende Risikoinventur zu integrieren und wo möglich, eine erste Messbarkeit abzuleiten.

Die oben beschriebene Risikoinventur ist die Grundlage für die Quantifizierung des Risikoappetits. Somit sollte der Risikoappetit alle identifizierten, aktuell bestehenden wesentlichen Risiken berücksichtigen und auf dieser Basis Risikolimite festlegen. Dadurch ergibt sich ein Rahmen für das Risikomanagement, so dass bei Verstößen ein definierter Eskalationsprozess zur Verfügung steht. Als Anforderung an die Finanzinstitute leitet sich ab, dass sie in der Lage sind, zu überwachen und zu quantifizieren, in welchem Ausmaße sie physischen und transitorischen Risiken ausgesetzt sind. Dabei sollten sie sich sowohl auf aktuell verfügbare Daten als auch auf zukunftsgerichtete Schätzungen, z. B. des NGFS, stützen. Die EZB akzeptiert als Übergangslösung jedoch qualitative Schätzungen, da derzeit nicht in allen Bereichen belastbare quantitative Daten verfügbar sind.

Da die Klima- und Umweltrisiken als Treiber bestehender Risikoarten identifiziert wurden, müssen sie ebenso in das bestehende Rahmenwerk für das Risikomanagement integriert werden. Wichtig ist hierbei, einen hinreichend langen Zeitraum zu wählen und die Annahmen regelmäßig zu überprüfen. Finanzinstitute sollten die physischen und transitorischen Risiken im Rahmen des Gesamtprozesses zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung bestimmen und quantifizieren. plenum hilft Ihnen dabei, hierfür geeignete KPIs zu entwickeln und zu bestimmen.

Physische und transitorische Risiken als wesentliche Klima- und Umweltrisiken müssen in der normativen ICAAP-Perspektive Berücksichtigung finden. Dies sind im Wesentlichen Risiken aus Fremdmitteln, Eigenkapital und eigenkapitalbezogenen Finanzinstrumenten im aufsichtsrechtlichen Handelsbuch. Ebenso sollten auch Fremdwährungspositionen und Positionen, die einem Warenpositionsrisiko unterliegen, in die Bewertung im Handels- und Anlagebuch einbezogen werden.

Bezüglich der ökonomischen Perspektive sollten diejenigen Instrumente hinsichtlich ihres wirtschaftlichen Wertes geprüft werden, die von Klima- und Umweltrisiken beeinflusst werden, und zwar unabhängig von der finanzwirtschaftlichen Betrachtungsweise.

Ebenso berücksichtigt werden müssen die Unterkategorien des Marktrisikos, namentlich das Kreditspreadrisiko und das aus Beteiligungspositionen erwachsende Risiko. Eine besondere Herausforderung ergibt sich für auf den Rohstoffhandel spezialisierte Institute, die sich besonders intensiv mit möglichen Schwachstellen beschäftigen müssen, wie z. B. der sprunghafte Preisanstieg oder -verfall von Rohstoffen bedingt durch eine geänderte Bewertung von deren Nachhaltigkeit. Gleichsam hat auch die Bewertung von Länderrisiken zunehmend eine nachhaltigkeitsinduzierte Komponente.

Wie oben beschrieben, müssen Finanzinstitute zukünftig analysieren, inwieweit physische und transitorische Risiken ihre Geschäftsstrategie beeinflussen, und zwar hinsichtlich der kurz-, mittel- und langfristigen Perspektive. Hierfür werden von den Finanzinstituten in der Regel Szenarioanalysen eingesetzt. Vor dem Hintergrund der Unsicherheiten bezüglich der klimatischen Entwicklungen, die wiederum signifikant an den kurz- und mittelfristig getroffenen und umgesetzten Maßnahmen hängen, sind insbesondere Szenarioanalysen ein sehr geeignetes Instrument für eine Abschätzung. Durch mehrere Szenarien können die Finanzinstitute ihre Widerstandskraft unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Entwicklungen testen. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Zeithorizonten zu, die aufgrund der derzeitigen gerichtlichen und gesetzlichen Vorgaben immer langfristiger werden. Dieser Planungshorizont von drei bis fünf Jahren entspricht in der Regel dem aktuellen Geschäftsplanungshorizont und muss daher lediglich einer Überprüfung unterzogen werden. Um den Besonderheiten des Klimawandels Rechnung zu tragen, müssen die Finanzinstitute darüber hinaus, d. h. deutlich länger als fünf Jahre, eine Abschätzung vornehmen, wie die Widerstandskraft des Instituts unter einem Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit sichergestellt werden kann bzw. dies dient zur Identifikation möglicher Handlungsbedarfe.

Sollte ein Finanzinstitut wesentliche Klima- und Umweltrisiken identifiziert haben, müssen die vorhandenen Stresstests dahingehend geprüft werden, ob sowohl im Basisszenario als auch in den adversen Szenarien diese Risiken hinreichend Berücksichtigung finden. Gegebenenfalls sind die Finanzinstitute aufgefordert, ihre Szenarien entsprechend anzupassen. Dies beinhaltet auch eine fortlaufende Überwachung der Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken auf die Marktrisikopositionen wie auch künftige Anlagen. Bezüglich der Steuerung des Marktrisikos bedeutet das vor allem, dass sich die Bewertung von Finanzinstrumenten wie Wertpapieren und Derivaten verändern kann. Daher müssen die Finanzinstrumente auf den Einfluss von physischen und transitorischen Risiken hin untersucht und fortlaufend bewertet werden. plenum erstellt mit Ihnen gerne eine erste Analyse, welche Anlagen betroffen sind und entwickelt daraus eine Roadmap, um eine fortlaufende Überprüfung zu gewährleisten.

Der Anspruch der Bankenaufsicht ist, dass alle physischen und transitorischen Risiken in allen relevanten Abschnitten des Kreditgewährungsprozesses und der Kreditbearbeitung berücksichtigt werden. Besondere Bedeutung kommt hier dem Ausfallrisiko des Kreditnehmers zu, insbesondere, wenn dieses von den Versicherungsunternehmen nicht mehr durch eine adäquate Versicherung abgedeckt wird. Finanzinstitute müssen hierfür insbesondere Risikoprofile von Sektoren und geografischen Gebieten erstellen und in ihre Risikobewertung bei Kundenengagements einfließen lassen. Aufgrund der Komplexität und Vielschichtigkeit bietet sich ein Rückgriff auf externe Daten an. Hierfür existiert eine Vielzahl von Lösungen am Markt, die in der Regel nicht vergleichbar sind. plenum unterstützt sie gerne in der Auswahl eines geeigneten Anbieters und hilft Ihnen, eine erste Abschätzung der Datenlage durchzuführen.

Die quantitative Messbarkeit von Klima- und Umweltrisiken stellt die Finanzinstitute derzeit vor die größte Herausforderung. Aus Sicht der Aufsicht erschwert eine mangelnde Standardisierung die Vergleichbarkeit und Bewertung der Analysen der Finanzinstitute. Aus diesem Grund gibt es zunehmend branchenweite und teilweise sogar globale Initiativen, die darauf abzielen, geeignete Methoden zu entwickeln, die Datenbasis zu generieren und eine Vergleichbarkeit herzustellen.

Festzuhalten ist, dass je nach Art der klima- oder umweltbezogenen Auswirkung granulare Ansätze Unterschiede innerhalb eines Sektors beinhalten; dabei werden Lieferketteneffekte berücksichtigt oder detaillierte Daten zur geografischen Lage verwendet.

Generell erwartet die Bankenaufsicht, dass die Finanzinstitute sich mit der Erhebung der Daten zunehmend auseinandersetzen, einen geeigneten langfristigen Betrachtungshorizont wählen, der deutlich über den Zeithorizont von drei bis fünf Jahren der Geschäftsstrategie hinausgeht und sich gleichzeitig auf verfügbare externe, aktuelle Daten und zukunftsgerichtete Abschätzungen stützen und die interne Datenlage damit abgleichen und einer Validierung unterziehen.

Dennoch ist der Aufsicht bewusst, dass derzeit noch mit erheblichen Anstrengungen von Seiten der Finanzinstitute an allgemeingültigen Definitionen und Taxonomien gearbeitet wird und eine Vergleichbarkeit derzeit nur bedingt gegeben ist. Vielfach müssen die Institute noch auf qualitative Erklärungen, zum Beispiel durch Experten, zurückgreifen. plenum unterstützt sie dabei, geeignete externe Anbieter von Marktdaten zu finden und diese in das interne Datenmanagement zu integrieren. Gleichzeitig helfen wir Ihnen, mit den aufsichtsrechtlichen Vorgaben Schritt zu halten und gegebenenfalls die internen Prozesse des Datenmanagements entsprechend anzupassen.

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