Verpackungen als Produkt: Was sich ab dem 12.08.2026 ändert

12.08.2026

Verpackungen begleiten nahezu jedes Produkt, stehen aber selten im Mittelpunkt unternehmerischer Entscheidungen. Mit dem 12. August 2026 ändert sich das. An diesem Tag wird die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) anwendbar und bringt neue Anforderungen mit sich, die weit über das klassische Endkundengeschäft hinausgehen. 

Ganz neu ist die Regulierung von Verpackungen allerdings nicht. Bereits 1991 verabschiedete Deutschland die Verpackungsverordnung (VerpackV) und führte damit das Prinzip der Herstellerverantwortung für Verpackungen ein. Das deutsche System diente später als Vorbild für die europäische Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die 1994 verabschiedet wurde. Mehr als 30 Jahre später folgt mit der PPWR nun der nächste große Schritt: Statt national geprägter Vorgaben sollen europaweit einheitliche Regelungen entlang des Prinzips „Reduce, Reuse, Recycle“ gelten. 

Was ändert sich ab dem 12.08.2026? 

  1. Einheitlicher EU-Rechtsrahmen statt nationaler Umsetzung. Klingt trivial, ist es aber nicht. Die in der PPWR dargelegten Bestimmungen gelten unmittelbar. Die nationale Gesetzgebung in Form von Durchführungsgesetzen gilt ergänzend zur PPWR. Mit der PPWR wird ein europaweit einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen. Dies führt dazu, dass international agierende Unternehmen ihre Prozesse länderspezifisch prüfen sollten. 

  2. Alle Unternehmen sind betroffen! Wer bei Verpackungsvorschriften nur an Handelsunternehmen oder Hersteller von Konsumgütern denkt, greift künftig zu kurz. Die PPWR erfasst grundsätzlich alle Verpackungen und Verpackungsabfälle, unabhängig von Material oder Einsatzbereich. Damit rücken auch Unternehmen in den Fokus, die das Thema Verpackungen bislang eher als Randthema betrachtet haben. Je nach Rolle in der Lieferkette ergeben sich unterschiedliche Pflichten, die frühzeitig geprüft werden sollten. Besonders relevant: Auch Vertreiber werden ausdrücklich in die Verantwortung genommen. 

  3. Die Betrachtung des gesamten Lebenszyklus. Die PPWR betrachtet Verpackungen bis hin zum Verpackungsabfall. Die Anforderungen betreffen nicht nur Materialzusammensetzung oder Recycling, sondern auch Verpackungsvermeidung. In den kommenden Jahren werden die Vorschriften zunehmend konkreter und greifen damit auch in das Verpackungsdesign ein. 

  4. Empfindliche Sanktionen. Die Einhaltung der PPWR ist keine reine Formalität. Verstöße können je nach Mitgliedstaat mit empfindlichen Sanktionen geahndet werden. In Deutschland reichen diese bis zu Bußgeldern von 200.000 € sowie Vertriebsverboten für betroffene Produkte. Noch relevanter für viele Unternehmen sind jedoch die indirekten Folgen. Fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnungen können beispielsweise zu Verzögerungen bei Importen, Unterbrechungen von Lieferketten oder zusätzlichen Kosten führen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen können damit weit über mögliche Bußgelder hinausgehen. 

Welche Pflichten gelten ab dem 12.08.2026? 

  1. Nachweis für Schwermetalle. Diese Anforderung war in Art. 11 der Richtlinie 94/62/EG geregelt. Die Mitgliedstaaten mussten diese Vorgabe in nationales Recht umsetzen. Diese wurde auch in die PPWR aufgenommen und muss gegebenenfalls im Rahmen der Dokumentation nachweisbar sein. 

  2. Konformitätsbewertung. Im Rahmen der Erzeugerpflichten gilt die Pflicht zur Konformitätsbewertung. Hierfür ist die technische Dokumentation erforderlich. Entlang der gesamten Wertschöpfungskette werden Daten benötigt, die Sie als Zulieferer von Verpackungen bereitstellen müssen. Andererseits müssen Sie als Vertreiber sicherstellen, nur Produkte mit konformen Verpackungen zu vertreiben. 

  3. Der Erzeuger muss auf der Verpackung als solcher kenntlich sein, und es muss eine elektronische Kontaktmöglichkeit geben. Auch wenn es sich hierbei um Erzeugerpflichten handelt, sollten Sie sich als Unternehmen damit befassen. Denn selbst wenn Sie Vertreiber sind, sollten Sie sicherstellen, Produkte mit konformen Verpackungen zu vertreiben. 

  4. PFAS-Verbot bei Lebensmittelkontakt. In Verpackungen mit Lebensmittelkontakt dürfen ab sofort keine PFAS mehr enthalten sein. 

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen? 

Wenn Sie die Pflichten bereits umsetzen, sollte der Fokus nun auf dem Aufbau belastbarer Prozesse und einer übersichtlichen Datenbasis zur Erfüllung der Anforderungen liegen. 

Sind Sie noch nicht konform, können Sie dennoch schnell Abhilfe schaffen. Handeln Sie jetzt und beginnen Sie umgehend mit der Erstellung eines Umsetzungsplans. 

Ausgangspunkt sollte die Prüfung der eigenen Pflichten sein. Dafür ist Transparenz über Prozesse, Verpackungen, Verpackungsmaterialien und Verpackungsabfälle erforderlich. Ebenso wichtig ist die Einordnung der eigenen Rolle, da sich daraus die jeweiligen Pflichten ableiten. 

Was alle Unternehmen benötigen:

1. Transparenz 
Welche Prozesse, Standorte und Fachbereiche sind betroffen? Welche Verpackungen werden eingesetzt und wer trägt Verantwortung? Transparenz über Prozesse und Zuständigkeiten ist die Grundlage, um Pflichten zu erkennen und effizient umzusetzen. 

2. Eine belastbare Datenbasis 
Ob Materialzusammensetzung, Rezyklatanteile oder Grenzwerte für bestimmte Stoffe: Die Anforderungen der PPWR setzen voraus, dass relevante Informationen verfügbar und nachvollziehbar sind. Ein strukturiertes Datenmanagement wird damit zum Erfolgsfaktor. 

3. Effiziente Prozesse 
Die Beschaffung und Verwaltung verpackungsbezogener Daten kann schnell komplex werden. Sie sollten daher auf möglichst effiziente Prozesse setzen und Synergien mit anderen regulatorischen Anforderungen nutzen. Digitale Lösungen können dabei unterstützen, Informationen zentral zu erfassen und bereitzustellen. 


Wie können Sie all das pragmatisch umsetzen? 

Mit plenum! Wir begleiten Sie von der Analyse über die Aufbereitung und Abfrage von Daten bis hin zur Auswahl eines Tools. Ganz egal, ob mit Experten zur Planung der Durchführung oder hands-on mitten im Geschehen: 

Wir erarbeiten mit Ihnen eine individuelle Lösung, die Ihre Herausforderungen effizient und unter Berücksichtigung bestehender Prozesse und Tools löst.