Zur Umsetzung der regulatorischen Unbundlinganforderungen musste der Kunde seine Gesellschaft für Fernwärmeerzeugung und -verteilung sowie seine Gesellschaft für Stromerzeugung und -verteilung aufteilen und je eine Erzeugungs- sowie eine Netzgesellschaft bilden. Gleichzeitig sollten alle Prozesse und Strukturen auf eine wirtschaftliche, zuverlässige und zukunftsgerichtete Versorgung ausgerichtet werden.