Das erste Omnibuspaket für Nachhaltigkeit wurde vorgestellt
Die EU-Kommission hat das erste Omnibus-Paket für Nachhaltigkeit vorgestellt – ein Maßnahmenbündel zur:
- Vereinfachung von EU-Regeln
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
- Förderung von Investitionen
Das große Ziel: ein neuer Plan für Europas nachhaltigen Wohlstand, wirksam – aber auch umsetzbar.
Was heißt das für Ihr Unternehmen?
Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen zielen auf weniger Bürokratie, mehr Rechtssicherheit und eine stärkere Verzahnung von Nachhaltigkeit und Unternehmensrealität ab. Das Omnibus-Paket zeigt: Wer heute nachhaltig handelt, muss nicht nur grün denken – sondern auch strukturiert und anpassungsfähig sein. Wir unterstützen Sie dabei, aus regulatorischen Anforderungen echte Wettbewerbsvorteile zu machen – strategisch durchdacht und operativ umsetzbar.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzung.
Wichtige Änderungsvorschläge zur CSDDD und CSRD/ESRS
Im Zuge der aktuellen politischen Diskussionen auf EU-Ebene mehren sich Vorschläge zur inhaltlichen und strukturellen Überarbeitung zentraler Richtlinien im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung und -berichterstattung. Nachfolgend sind zentrale Änderungsvorschläge zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) sowie zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) aufgeführt. Ergänzt wird dies durch einen Überblick über anstehende Meilensteine.
CSDDD – Vorschläge zur inhaltlichen Anpassung und Fokussierung
Die geplanten Änderungen zielen auf eine pragmatischere und besser umsetzbare Ausgestaltung der Sorgfaltspflichten ab – insbesondere für Unternehmen mit komplexen Lieferketten und KMU-Beteiligung.
- Fokussierung der Auswirkungsanalyse: Künftig soll sich die Analyse auf den eigenen Geschäftsbereich sowie auf unmittelbare Zulieferer beschränken, um den Aufwand realistisch handhabbar zu gestalten. Eine Ausweitung des Geltungsbereichs erfolgt nur, wenn dem Unternehmen konkrete Hinweise auf tatsächliche oder potenzielle nachteilige Auswirkungen vorliegen.
- Anpassung des Analyse-Zyklus: Die regelmäßige Auswirkungsanalyse soll nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle fünf Jahre erfolgen – ein Schritt zur administrativen Entlastung. Eine vorzeitige Analyse erfolgt nur, wenn die begründete Annahme besteht, dass bestehende Maßnahmen nicht mehr angemessen oder wirksam sind.
- Reduktion des Trickle-Down-Effekts: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen vor übermäßigen Folgeverpflichtungen geschützt werden.
- Zivilrechtliche Haftung: Die einheitlichen EU-Regelungen zur zivilrechtlichen Haftung sollen gestrichen und der Gestaltungsspielraum den Mitgliedstaaten überlassen werden.
- Klimaschutz-Übergangspläne: Es wird eine Harmonisierung mit den Vorgaben der CSRD angestrebt, um Doppelregulierungen zu vermeiden.
- Harmonisierung gegen Gold-Plating: Eine verstärkte Angleichung auf EU-Ebene soll nationalen Alleingängen („Gold-Plating“) entgegenwirken.
- Streichung der Überprüfungsklausel: Die geplante Evaluierungsklausel innerhalb der CSDDD soll entfallen, insbesondere im Hinblick auf ihre Anwendung auf Finanzdienstleister.
CSRD/ESRS – Vorschläge zur Reduktion und Vereinfachung
Auch bei der CSRD und den zugehörigen ESRS wird eine stärkere Fokussierung und Vereinfachung diskutiert, um insbesondere mittelgroße Unternehmen zu entlasten.
- Reduzierter Geltungsbereich: Nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden sowie über 50 Mio. € Umsatz oder 25 Mio. € Bilanzsumme sollen künftig berichtspflichtig sein.
- Value Chain Cap: Für Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden soll eine Beschränkung der Auskunftspflicht auf den VSME-Standard gelten.
- Überarbeitung der ESRS: Die Standards sollen inhaltlich verschlankt und besser mit bestehenden Vorschriften abgestimmt werden.
- Verzicht auf sektor-spezifische Standards: Diese sollen vollständig entfallen, um die Komplexität der Berichterstattung zu reduzieren.
- Wegfall der „Reasonable Assurance“: Die aufwendige Prüfung mit hinreichender Sicherheit soll nicht mehr verpflichtend sein.
Wichtige politische Meilensteine
Im Rahmen der Überarbeitung der ESRS hat die Europäische Kommission einen klaren Zeitplan vorgegeben:
- 28. März 2025: Kommissarin Maria Luís Albuquerque informiert das EFRAG-Board über das Mandat zur Vereinfachung der ESRS.
- 15. April 2025: EFRAG übermittelt der Kommission einen detaillierten Zeitplan zur Umsetzung.
- 31. Oktober 2025: Die technischen Empfehlungen zu den vereinfachten ESRS sollen der Kommission vorgelegt werden.
Wir von plenum begleiten Sie gerne in Zeiten des Wandels und regulatorischer Unsicherheiten. Unsere Expertinnen und Experten behalten für Sie den Überblick und unterstützen Sie mit fundiertem Fachwissen und einem klaren Blick für das Wesentliche. Melden Sie sich gerne – wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.