25.08.2025
Ein gemeinsamer Vorschlag der BaFin und der Bundesbank könnte einen bedeutenden Wandel in der europäischen Bankenregulierung einläuten.
Für Kleinbanken mit einer Bilanzsumme von bis zu 10 Milliarden Euro wird die Abschaffung der risikogewichteten Kernkapitalquote und die Einführung einer erhöhten Leverage Ratio vorgeschlagen, verbunden mit einigen weiteren quantitativen Vorgaben.
Dieser Vorschlag wurde von Nikolas Speer, Exekutivdirektor für den Geschäftsbereich Bankenaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), und Karlheinz Walch, Zentralbereichsleiter Banken und Finanzaufsicht bei der Deutschen Bundesbank, an die Deutsche Kreditwirtschaft gesendet. Der Branchendienst Finanz-Szene hat am 20. August über dieses Dokument berichtet.
Unverhältnismäßige Belastungen verringern
Gemäß dem als Non-Paper bezeichneten Schreiben stellt diese Vorgehensweise eine umfassende Lösung für die unverhältnismäßige regulatorische Belastung kleiner Banken dar.
Allein bei der Betrachtung von genossenschaftlichen Banken und Sparkassen könnte die Neuregelung für immerhin 968 Kreditinstitute in Frage kommen. Dies verdeutlicht das große Einsparpotenzial des Vorschlags in Bezug auf regulatorische Kosten.
Natürlich würde der Wegfall der Risikogewichtung grundsätzlich ein riskanteres Geschäftsportfolio zulassen. Da diese Regelung jedoch nur kleine Institute betrifft, wäre eine Insolvenz im Fall der Fälle nicht systemrelevant.
Für die Umsetzung dieses Vorschlags wäre allerdings auch eine Anpassung der europaweiten Regelungen der CRR erforderlich.
Akzeptanz bei den betroffenen Instituten
Anwendung soll die Regelung nur auf Antrag der betroffenen Banken finden. Fraglich ist daher, wie hoch die Akzeptanz dieser möglichen neuen Regelung bei kleineren Instituten sein würde.
Welche Auswirkungen hätte eine Erhöhung der Leverage Ratio von 3% auf 8% oder 9% für kleine Banken? Im internationalen Umfeld, wie beispielsweise in der Schweiz oder den USA, ist eine solche Erhöhung bereits für kleine Banken festgelegt.
Es besteht die Möglichkeit, dass sich das Geschäftsvolumen im Verhältnis zum Eigenkapital aufgrund des erhöhten Leverage Ratio-Wertes verringert. Andererseits erfüllen zahlreiche Kreditinstitute bereits heute die genannten Zielwerte.
Ein gewisser Reputationsverlust ist ebenfalls nicht auszuschließen, wenn auf die Erfüllung der hohen, aber risikosensitiven Anforderungen der CRR verzichtet wird.