Im Zuge des IT-Sicherheitsgesetzes müssen alle Betreiber von kritischen Dienstleistungen oberhalb eines bestimmten Schwellenwertes ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) einführen und durch das BSI auditieren lassen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Erbringung der kritischen Dienstleistungen jederzeit gewährleistet werden kann. Das ISMS sollte nach ISO 27001 aufgebaut und implementiert sein und auch die branchenspezifischen Anforderungen der VDV 440 erfüllen. Die Frist des BSI musste eingehalten werden.