Aufgrund der Entscheidung der Bundesregierung zum beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie mussten nach dem Reaktorunfall in Fukushima mehrere Kernkraftwerke unplanmäßig und verfrüht unmittelbar in den Stillstands- und Nachbetrieb überführt werden. Für diese Betriebsphase sollten die Aufwände an Betrieb und Instandhaltung an die tatsächlichen Anforderungen angepasst werden.
Deutliche Kostensenkung – getragen von allen Führungskräften. Die beeinflussbaren Kosten wurden um 70% gegenüber den bereits auf den Stillstandsbetrieb ausgerichteten Ausgangswerten gesenkt.