Non-Financial Risk – soll etwa Basel V jetzt schon prüfungsrelevant sein?

14.12.2018

Nicht nur in der "physischen" Industrie ("4.0") wird derzeit in der Versionierung hochgezählt, auch in den Finanzmärkten hat die Geschwindigkeit der Versionierung bei den maßgeblichen Rahmenwerken zugenommen.
Obwohl es im Non-Financial Risk (im Folgenden kurz: NFR) kein ganzheitliches Rahmenwerk gibt, sind schon jetzt diverse Einzelvorschriften einzuhalten, die auf einem Gesamtverständnis für das Geschäftsmodell einer Bank basieren.

Nicht-finanzielle Risiken gehen über die traditionell aus dem Schadensbegriff hergeleiteten operationellen Risiken hinaus, wie die folgende Abbildung illustrativ zeigt:

 

 

Damit stellen sich ganz neue Herausforderungen. So sind die Compliance- und Reputationsrisiken aber auch die Steuerungsfähigkeit der eigenen Organisation Assets, die auf Basis des bisherigen Instrumentariums nur unzureichend gemessen und gesteuert werden können.

Die Effektivität der harten Limite und Regeln hängt von den weichen Faktoren der Risikokultur (vgl. dazu die MaRisk) und der internen Governance ab (vgl. dazu die am 30.06.2018 in Kraft getretenen Leitlinien der EBA), ebenso das Berichtswesen (vgl. dazu den Deutschen Nachhaltigkeitskodex, der die Erfüllung der EU-weit geltenden Regelungen zur Berichterstattung über nicht-finanzielle Informationen unterstützt).

Instrumente differieren je nach Institutsgröße und Komplexität in Bezug auf Formalisierung und Regelungstiefe. In einem kleinen Institut ist das Vorleben der Risikokultur durch die Führungskräfte noch direkt erlebbar und braucht unseres Erachtens weniger Formalisierung in Policies. Ebenso sind Verantwortlichkeiten und eine offene Kommunikation leichter operationalisierbar als bei größeren Häusern mit komplexeren Prozessen und Organisationsformen.

In einer digitalisierten Welt mit schneller folgenden Trends und disruptiven Produkten werden die Frühwarnfunktion und die Berücksichtigung des Faktors Mensch in Organisation, Prozessen und IT wichtiger. Wie passend das institutseigene Rahmenwerk und die Ausgestaltung im NFR sind, wird bereits heute in den SREP-Score zur Governance einbezogen.