
Network and Information Security
Der Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie richtet sich nach der jeweiligen Branche sowie der Größe des Unternehmens. Dabei gelten verschiedene Ausnahmen und Schwellenwerte, anhand derer bestimmt wird, ob ein Unternehmen unter die Regelung fällt – was wiederum Auswirkungen auf die jeweiligen Pflichten und mögliche Sanktionshöhen hat. Grundsätzlich erfolgt eine Einteilung der betroffenen Unternehmen in zwei Kategorien: „Wichtige Einrichtungen“ und „Besonders wichtige Einrichtungen“, zu denen beispielsweise Betreiber kritischer Infrastrukturen zählen.
Im Vergleich zur vorherigen Fassung erweitert die NIS2-Richtlinie den Anwendungsbereich deutlich und stellt höhere Anforderungen an Risikomanagement, Sicherheitsmaßnahmen, Fristen sowie Sanktionsmöglichkeiten. Erfahren Sie jetzt mehr!
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NIS2 Betroffenheitsanalyse