Neue Kreditstandards - Verbesserung der Mechanismen zur Kreditgewährung? (EBA/CP/2019/04)

20.11.2019

Kein Finanzunternehmen kann sich sicher sein, dass jeder vergebene Kredit auch rechtzeitig und in voller Höhe zurückgezahlt wird. Ob Privatperson oder Unternehmen, es besteht immer das Risiko, dass eine Forderung (Leasing, Kredit) aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten als notleidend eingestuft werden muss. Die möglichen Folgen: Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rückstellungen – die Profitabilität der Bank sinkt.

Auf Basis des Maßnahmenplans der EU zur Reduktion notleidender Kredite (non performing loans, NPL) im Euroraum (lesen Sie zum Thema NPL auch unseren Blogbeitrag) konsultierte die EBA von 19.06.2019 bis 30.11.2019 neue Leitlinien bezüglich der Kreditvergabe und -überwachung von Finanzinstituten. Mit diesen sollen unter anderem die bisherigen EBA-Leitlinien zur Kreditwürdigkeitsprüfung (EBA/GL/2015/11) ersetzt und neue Standards für die Bonitätsprüfung und die entsprechende Überwachung von Krediten etabliert werden. Die bestehenden Richtlinien der EU zur Vergabe von Verbraucherkrediten (Consumer Credit Directive, CCD) bzw. von Wohnimmobilienkrediten (Mortgage Credit Directive, MCD) sind von den neuen Leitlinien ebenfalls betroffen, da neue Definitionen sowie neue Compliance- und Berichtspflichten ergänzt und spezifiziert werden müssen. Ein Inkrafttreten der finalen Leitlinien ist für den 30.06.2020 geplant.

 

zentrale inhalte des eba konsultationspapiers

Der Entwurf von Standards für interne Regelungen und Überwachungsmaßnahmen für die Kreditvergabe, welche den kompletten Kreditprozess begleiten.

Die folgende Grafik gibt einen Überblick zu den gleichen Konflikten des Konsultationspapiers:

 

 

Nicht alle im Entwurf stehenden Regelungen sind neu für Finanzinstitute. Einige Vorgaben wie Grundsätze der Kreditvergabe und -überwachung werden bereits in den MaRisk-Bereinigungen, wenn auch nicht mit dem Detaillierungsgrad betrachtet.

Bei den neu aufgenommenen Sachverhalten sind die folgenden Punkte interessant:

  • Technologie-Anschauung
  • Ökologische, soziale und Governance-Probleme (ESG)
  • Geldwäsche- und Interessenbekämpfung

In den Hauptthemen sehen wir die folgenden thematischen Schwerpunkte (siehe Grafik), durch die Pfeile geben wir eine erste Einschätzung des Umsetzungsaufwandes für Finanzinstitute:

 

 

Die Anforderungen wurden bislang nur indirekt in den MaRisk und BAIT berücksichtigt und können zu maßgeblichen Veränderungen im Kreditvergabeprozess führen. Grundsätzlich erfordern die neuen Leitlinien die Anpassung von internen Richtlinien, Prozessen, Abläufen zur Kreditvergabe und -überwachung sowie Risikomanagementpraktiken. Insbesondere die Anforderungen an die IT- und Dateninfrastruktur verlangen wesentliche Änderungen, welche eine langfristige Implementierung mit sich bringen. Beispielsweise stehen die im Entwurf angeforderten Informationen zur Kreditwürdigkeitsprüfung nicht immer unmittelbar zur Verfügung (z. B. Finanzprognosen bei kleinen und mittleren Unternehmen). Auch mit den Daten zur Berücksichtigung von Risiken aus Umwelteinflüssen dürften die meisten Finanzinstitute im Gegensatz zu Rückversicherungsgesellschaften große Schwierigkeiten haben.

 

ausblick

Aus aufsichtsrechtlicher Sicht ist das geplante Inkrafttreten der Leitlinien im Juni 2020 als kritisch zu betrachten. Insbesondere die bevorstehenden Reviews der Verbraucherkreditrichtlinie (CCD) sowie der Immobilienkreditrichtlinie (MCD) durch die EU-Kommission könnten zu inhaltlichen Überschneidungen oder gar Widersprüchen zu den EBA-Leitlinien führen. Ähnliches gilt für die 5. Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/843). Weiterhin greifen die Leitlinien die Berücksichtigung von ESG-Faktoren in der Kreditvergabe auf, obwohl es in der EU noch keine einheitliche Definition dazu gibt.

Es bleibt abzuwarten, inwiefern die Definitionen und fachlichen Vorgaben im Konsultationsentwurf aufgrund des intensiven Feedbacks der Branche und der öffentlichen Anhörung in Paris nochmals überarbeitet werden. Nichtsdestotrotz sollten die Finanzinstitute aufgrund des hohen potentiellen Aufwands frühzeitig überprüfen, inwieweit die internen Regelungen und Prozesse der Kreditvergabe den Vorgaben des Leitlinien-Entwurfs entsprechen.