kait-handlungsbedarf für kapitalverwaltungsgesellschaften

kait sind bereits wirksam

Mit dem in Kraft treten der „Kapitalverwaltungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT“ (KAIT) Anfang Oktober 2019 rückt nun auch der Einsatz von IT in Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) in den Fokus der BaFin und damit in den Mittelpunkt aufsichtlicher Prüfungen.

 

verbindliches regelwerk für die it von kapitalverwaltungsgesellschaften

Die Vorgaben zielen darauf ab, in der IT von KVGen wirksame Strukturen und Standards zu etablieren. Dadurch soll die Fähigkeit der IT verbessert werden, z.B. sensible Daten zu schützen, das Funktionieren der Geschäftsprozesse zu gewährleisten und Bedrohungen in der Vernetzung mit Marktpartnern und Kunden zu begegnen. Inhaltlich bündelt die KAIT fast 70 Einzelanforderungen in acht Themenfeldern und lehnt sich in deren Strukturierung eng an die BAIT der Kreditinstitute an. Vor allem für kleinere Gesellschaften, welche noch keine Regulierung über Konzernstrukturen erfahren haben, stellen diese Anforderungen eine erhebliche Herausforderung dar.

 

standortbestimmung mittels kait quick check

plenum führt seit vielen Jahren sehr erfolgreich regulatorische Projekte für die IT von Kreditinstituten und konzerngebundene KVGen durch. Die hier gewonnenen Erkenntnisse über die Prüfungspraxis der Aufsicht kombinieren wir für Sie zu einem „KAIT Quick Check“, der Ihnen in kurzer Zeit Ihre individuellen Handlungsbedarfe aufzeigt.

Interesse geweckt? Weitere Details finden Sie in der KAIT Broschüre.