Greenwashing im Fadenkreuz: EmpCo-Richtlinie krempelt Nachhaltigkeitskommunikation um

17.04.2026

Was Unternehmen jetzt tun müssen, um ihre Umweltaussagen vor dem 27. September 2026 rechtssicher, glaubwürdig und wettbewerbsfähig zu machen – und wie plenum helfen kann.

Die Ausgangslage: Jedes zweite Umweltversprechen ist problematisch

2025 blies die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zum Großangriff auf die Praxis des Greenwashings. Gegen mehr als 30 namhafte Unternehmen ging die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation in Deutschland vor – wegen aus ihrer Sicht mangelhafter Aufklärung und untauglichen Kompensationsprojekten. Einer der prominentesten Fälle: Das Landgericht Frankfurt stoppte 2025 eine Werbekampagne von Apple, weil eine neue Apple Watch als ‚klimaneutral‘ beworben wurde. Und das sind alles keine Einzelfälle.

Bereits 2020 stellte die EU-Kommission in einer Untersuchung fest, dass mehr als die Hälfte aller Umweltaussagen in der Werbung vage, irreführend oder nicht belegbar sei. Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „grün“ zieren Produkte vom Joghurtbecher bis zur Flugreise, während Verbraucher:innen zunehmend das Vertrauen in solche Versprechen verlieren. Parallel dazu nehmen Abmahnungen und Gerichtsverfahren in Deutschland spürbar zu, etwa durch die Wettbewerbszentrale, Verbraucherzentralen oder eben die DUH.

Die Europäische Union reagierte darauf, indem sie zwei Richtlinien gegen Greenwashing als Teil des EU Green Deal und des neuen Circular Economy Action Planes beschloss: Die EmpCo-Richtlinie und die geplante Green Claims-Direktive, deren weiterer Gesetzgebungsprozess derzeit unklar ist. Für Unternehmen in der DACH-Region bedeutet das mehr denn je: Nachhaltigkeitskommunikation wird zum Compliance-Thema. Und gleichzeitig zur Chance, sich über nachgewiesene Glaubwürdigkeit positiv zu differenzieren.

Was die EmpCo-Richtlinie genau regelt

Die Richtlinie (EU) 2024/825 „Empowering Consumers for the Green Transition“ – kurz EmpCo – ändert zentrale Verbraucherrechts- und Wettbewerbsnormen. Sie stärkt den Verbraucherschutz, bekämpft Greenwashing, und verlangt klare Transparenz bei Nachhaltigkeitsaussagen. Ziel ist, Irreführung im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsversprechen zu unterbinden. Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen die EmpCo bis März 2026 in nationales Recht umsetzen. Das ist in Deutschland geschehen: Mit dem 3. Änderungsgesetz zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ist die EmpCo seit Februar 2026 in deutsches Recht umgesetzt.

Die neuen Regeln gelten europaweit ab dem 27. September 2026. Ohne Übergangsfrist. Damit bleiben nur wenige Monate Zeit, um die komplette Kommunikation auf den Prüfstand zu stellen.

Betroffen ist die B2C-Kommunikation aller Unternehmen ohne Größenschwelle: vom Konzern bis zum Mittelständler, und alle Branchen vom Energieversorger über den Online-Händler bis zum Kosmetiklabel. Erfasst werden von der EmpCo sämtliche Kommunikationskanäle – Website, Onlineshop, Social Media, Werbekampagnen, Produktverpackungen, Etiketten, POS-Materialien, Newsletter, Apps und Nachhaltigkeitsberichte.

Kernpunkte der EmpCo in Bezug auf Greenwashing sind:

  • Generische Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimaneutral“ sind nur zulässig, wenn sie belastbar, öffentlich zugänglich und verifizierbar belegt werden können.
  • Umweltbezogene Zukunftsversprechen („klimaneutral bis 2030“) erfordern konkrete, überprüfbare Pläne mit Zwischenzielen und Monitoring.
  • Aussagen, die einen Gesamtnutzen suggerieren, obwohl nur ein Teilaspekt verbessert ist („umweltfreundliches Produkt“, obwohl nur die Verpackung recycelt ist), gelten als irreführend.
  • Die Nutzung eigener Nachhaltigkeitssiegel ohne zugrunde liegendes Zertifizierungssystem oder Verifizierung durch eine öffentlich akkreditierte Stelle ist künftig unzulässig.
  • Kompensationsbasierte Neutralitätsclaims („CO₂-neutral dank Offsetting“) können als unfaire Praxis gelten, wenn sie tatsächliche Emissionen kaschieren.

Damit schreibt die EmpCo im Kern das fort, was europäische Gerichte seit mehreren Jahren bereits festlegen – nur dass Verstöße künftig systematisch verfolgt und mit teils erheblichen Sanktionen bzw. Bußgeldern geahndet werden können.

Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten

Was bedeutet das nun für Unternehmen? Um EmpCo-konform zu werden, reicht es nicht, ein paar Begriffe aus Broschüren zu streichen. Gefragt ist vielmehr ein strukturierter Ansatz, der systematisch und aktiv Rechtssicherheit und Glaubwürdigkeit verbindet. Die folgenden Schritte können als Praxisfahrplan dienen.

1. Bestandsaufnahme aller Green Claims

Unternehmen sollten zunächst systematisch erfassen, wo überall Nachhaltigkeitsaussagen gemacht werden: Website, Shop, Social Media, Produktverpackungen, Etiketten, POS-Materialien, TV- und Print-Werbung, Kundenmagazine, Apps, Nachhaltigkeitsberichte. Dazu gehört auch die interne Kommunikation, die später extern genutzt werden könnte.

2. Claims identifizieren und überprüfen

Im zweiten Schritt werden die relevanten Aussagen identifiziert. Relevante Kategorien sind generische vs. spezifische Claims, produkt- vs. unternehmensbezogen, Vergangenheitsleistung vs. Zukunftsversprechen. Ein Ampelsystem kann helfen, Risiken zu priorisieren: Rot für „klimaneutral“, „umweltneutral“, „CO₂-positiv“ und ähnliche Superlative, Gelb für generische Begriffe ohne Datenbezug, Grün für klar eingegrenzte, belegbare Aussagen.

3. Nachweise aufbauen – oder Claims entschärfen

Für Claims, die strategisch wichtig sind, braucht es robuste Belege: Methodik, Systemgrenzen, Datenquellen, Referenzprodukte, gegebenenfalls sogar externe Verifizierung. Wo diese nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand bereitgestellt werden können, sollten Unternehmen Aussagen vereinfachen oder ganz entfernen und sich rein auf gesichertem Terrain bewegen.

4. Interne Leitlinien und Freigabeprozesse etablieren

Eine leicht verständliche Claims-Guideline übersetzt EmpCo-Anforderungen in den Arbeitsalltag von Marketing, Produktentwicklung und Vertrieb. Sie enthält Beispiele für zulässige und unzulässige Formulierungen, klare Zuständigkeiten für die Prüfung und verpflichtende Freigabeprozesse für Nachhaltigkeitsaussagen.

5. Teams schulen – Storytelling aus Fakten

EmpCo ist nicht nur eine Rechts-, sondern auch eine Kulturfrage. Schulungen helfen, das Bewusstsein für Risiken zu schärfen und gleichzeitig zu zeigen, wie sich auch mit nüchternen Fakten starke Geschichten erzählen lassen. Eine Leitfrage kann sein: „Würden wir diesen Claim jederzeit gegenüber einer Aufsichtsbehörde oder vor Gericht verteidigen wollen – mit den Daten, die wir heute haben?“

6. Monitoring und kontinuierliche Anpassung

Rechtsprechung und behördliche Leitlinien werden sich weiterentwickeln. Unternehmen sollten deshalb ein regelmäßiges Monitoring etablieren, das die Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben beobachtet und ihre Claims sowie Guidelines in festen Zyklen überprüfen. So wird EmpCo-Compliance zu einem laufenden Prozess statt zu einer einmaligen Umsetzungsaktion.

Wie die plenum AG helfen kann

Als Managementberatung an der Schnittstelle von Business und IT bietet plenum ein umfassendes, KI-gestütztes Greenwashing Risk Assessment an, um die Konformität aktueller Kommunikation mit EmpCo und UWG zu überprüfen. Prozesse definieren, Nachweise bewerten, Guidelines entwickeln und Mitarbeitende schulen sind ebenfalls im Angebot des Beratungshauses.

Dies ist Teil des umfassenden Portfolios im Bereich Nachhaltigkeit, mit dem plenum dabei unterstützt, ESG-Risiken zu reduzieren und Compliance mit deutschen und europäischen Vorschriften sicherzustellen. Dabei geht es um Resilienz und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen aller Branchen – und klaren Mehrwert.

Außerdem helfen wir Unternehmen dabei, Nachhaltigkeits- und Klimastrategie weiterzuentwickeln und mit glaubhaften Transitionsplänen zu hinterlegen, wie sie von den entsprechenden Vorschriften und relevanten Stakeholdern gefordert werden. ESG-Datenmanagement mit passender Software-Unterstützung hilft, die Transformation stabil umzusetzen – während formelle und informelle Governance ESG im Unternehmen integriert und stabile Berichtsprozesse für gesetzeskonforme Offenlegung sorgen.

Das Risiko, wegen Greenwashings angegriffen zu werden ist dann am geringsten, wenn ein stabiler Nachhaltigkeitsansatz auf eine transparente, evidenzbasierte Kommunikation trifft.

Die kommenden Monate erfordern rasches, sorgfältiges Handeln. Der Aufwand, der vor dem 27. September nötig ist, sollte nicht unterschätzt werden. Allerdings bedeutet dieser auch eine Chance: Wer jetzt aktiv wird, vermeidet nicht nur deutliche Rechtsrisiken, sondern stärkt das Vertrauen, schafft interne Klarheit und kann die EmpCo sogar als strategischen Hebel nutzen.

Denn glaubwürdige, datenbasierte Umweltaussagen sind mehr als Compliance – sie sind noch immer ein Wettbewerbsvorteil in einem Markt, der Transparenz und Verantwortung zunehmend honoriert. Spätestens jetzt ist der richtige Zeitpunkt, den Wandel von reaktiver Regelerfüllung hin zu proaktiver Vertrauenskommunikation einzuleiten.