EZB veröffentlicht Endfassung der Leitfäden zu ICAAP und ILAAP

14.12.2018

Am 09.11.2018 hat die deutsche Bundesbank über die Veröffentlichung der finalen Leitfäden der EZB zu ICAAP und ILAAP informiert. Hier finden Sie die Pressemitteilung der EZB. Die finalen Versionen beinhalten Präzisierungen der Formulierungen, vor allem aber Klarstellungen und Konkretisierungen der neuen Perspektiven. Außerdem werden die Beispiele erweitert und ergänzt, so zum Zusammenspiel zwischen den Stresstests in der ökonomischen und der normativen Perspektive und zur Konsistenz zwischen ICAAP und Sanierungsplan.

Die folgenden Ausführungen in diesem Beitrag behalten damit ihre Gültigkeit und wurden entsprechend aktualisiert.

Schon am 10.04.2018 hatte Frau Nouy (EZB) in ihrer Rede auf der internationalen Konferenz zu Risiko Appetite-Frameworks von Banken in Ljubljana konkretisiert, was auf Risikomanagerkonferenzen seit Jahren diskutiert wird: Ein ganzheitlicher Risikomanagementansatz, der - von einem (verständlichen und übersetzbaren) Risk Appetite-Framework ausgehend - eine Risikokultur lebt und eine umfassende Messung von finanziellen und nicht finanziellen Risiken gemäß dem jeweiligen Geschäftsmodell ermöglicht.

Nicht lokal systemrelevante Institute konnten sich bisher noch auf Ausnahmen/Erleichterungen insbesondere in den MaRisk berufen. Mit dem am 24.05.2018 veröffentlichten Leitfaden der BaFin zur Risikotragfähigkeit schärft sich aber auch hier das Zielbild einer konsistenten Risikomessung und Szenariofähigkeit in ICAAP und ILAAP mit einer normativen und ökonomischen Perspektive.

Am 02.03.2018 hatte die EZB die beiden Leitfäden für den internen Prozess zur Beurteilung der Angemessenheit des Kapitals (ICAAP) bzw. der Liquidität (ILAAP) zur Konsultation gestellt und damit für alle bedeutenden Institute in Europa Mindeststandards gesetzt.

Für die Prozesse der Liquiditäts- bzw. der Kapitaladäquanz formuliert die EZB in den beiden Leitfäden die folgenden sieben Grundsätze, die gegenüber der Konsultation nur unwesentlich verändert wurden und in der folgenden Grafik im Überblick dargestellt werden:

 

 

 

Erfahrungen und Rückmeldungen aus der Konsultation und den SREP-Prüfungen sind in die nun vorgelegten finalen Leitfäden eingeflossen.

Die Überleitung zwischen den ICAAP- und ILAAP-Szenarien wurde in der Prüfungspraxis bereits angefragt, selbst wenn diese nicht explizit in dem Leitfaden erwähnt wird. Die folgende Graphik zeigt die wichtigsten Herausforderungen für die Institute:

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Besondere Herausforderungen für die Umsetzung sehen wir in der vollständig überarbeiteten Risikotragfähigkeitsrechnung mit zwei komplementären internen Perspektiven: Einer normativen sowie einer ökonomischen Perspektive und deren konsistenter Steuerung. Dies schließt ausdrücklich auch die nicht-finanziellen Risiken wie Compliance- and Reputationsrisiken, IT-Risiken, Rechts- und Verhaltensrisiken ein. Die Perspektiven sind auch in ihren Wechselwirkungen zu untersuchen, wobei in der normativen Perspektive Szenarien mit mindestens dreijährigem Zeithorizont gefordert werden.

Einen Überblick über die ICAAP-Perspektiven und ihre wichtigsten Merkmale gibt die folgende im EZB-Leitfaden veröffentlichte Grafik:

 

Quelle: ICAAP-Leitfaden der EZB, Abbildung 6: Überblick über die ICAAP-Perspektiven und ihre wichtigsten Merkmale
Legende:
TSCR: SREP-Gesamtkapitalanforderung (Total SREP Capital Requirement)

OCR: Gesamte Kapitalanforderung (Overall Capital Requirement)
P2G: Säule II Kapitalempfehlung (Pillar 2 Guidance)

Die neuen Leitfäden werden mit dem SREP 2019 relevant und ergänzen die neuen Anforderungen der 5. MaRisk-Novelle und des RTF-Leitfadens der BaFin.

Bereits am 11.04.2017 hatte auch die EBA ihre Roadmap für die Weiterentwicklung des SREP vorgelegt, in der sie sich weitgehend in line mit den Kapitalanforderungen und -empfehlungen der EZB in der Säule II (P2R bzw. P2G) befasst. Zur Weiterentwicklung des SREP legte die EBA dann am 20.07.2018 ein Update ihrer Leitlinien vor. Zeitgleich veröffentlichte sie zwei weitere Leitlinien zu den Themen Zinsänderungsrisiken im Bankbuch (IRRBB) sowie dem bankinternen Stresstesting, die zuvor im Oktober 2017 konsultiert worden waren.

Die europäischen und nationalen Regelungen liegen damit nun konkret und weitgehend konsistent vor. Wir empfehlen allen Instituten, zeitnah Umsetzungsaktivitäten einzuleiten, um auf die nächsten SREP Prüfungen vorbereitet zu sein.