EZB-Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken – Erwartungen der Aufsicht in Bezug auf Risikomanagement und Offenlegung

15.02.2021

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im November 2020 einen Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken veröffentlicht.

 

geltungsbereich und anwendung

Die EZB und die nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities – NCAs) formulieren mit diesem Leitfaden ihre Erwartungen an die Institute, wie Klima- und Umweltrisiken umsichtig und nachhaltig gesteuert werden sollten. Dabei beziehen sich die Erwartungen auf die geltenden Bestimmungen der CRD und CRR.

Der Leitfaden dient den bedeutenden Instituten als Orientierung für den aufsichtlichen Dialog. Weniger bedeutende Institute sollten die Orientierungshilfen ihrer NCAs beachten. Den NCAs wiederum wird empfohlen, dass sie die Essenz der in dem Leitfaden formulierten Erwartungen bei der Beaufsichtigung weniger bedeutender Institute anwenden und dabei dem Risikoprofil und Geschäftsmodell des jeweiligen Instituts Rechnung tragen.

Der Leitfaden ist seit seiner Veröffentlichung in Kraft. Demnach sollten die betroffenen Institute umgehend ihren Status Quo mit den Erwartungen der EZB abgleichen und mögliche Handlungsfelder identifizieren. Bei Abweichungen sind die Institute aufgerufen, entsprechend dem Proportionalitätsprinzip umgehend mit den Anpassungen ihrer Prozesse zu beginnen. Für die bedeutenden Institute gilt, die EZB im Zuge des aufsichtlichen Dialogs beginnend mit dem Jahresende 2020 über sämtliche Abweichungen zu informieren.

 

klima- und umweltrisiken

Die EZB nennt für die Klima- und Umweltrisiken zwei wesentliche Risikotreiber und grenzt diese voneinander ab.

 

 

Sowohl das physische Risiko als auch das Transitionsrisiko werden aus Sicht der EZB als Treiber der traditionell im Fokus der Aufsicht stehenden Risiken, insbesondere des Kreditrisikos, operationellen Risikos, Marktpreis- und Liquiditätsrisikos, eingestuft. Auf mittel- und langfristige Sicht werden sich die physischen und Transitionsrisiken auf das Geschäftsmodell der Finanzdienstleister auswirken. Die Intensität der Auswirkungen und damit die Tragfähigkeit des individuellen Geschäftsmodells hängt von den relevanten Sektoren und Märkten ab und ist von den Instituten regelmäßig z.B. im Rahmen der Risikoinventur oder des ICAAP zu bewerten.

 

erwartungen der aufsicht

Die Erwartungen der EZB betreffen die vier Bereiche Geschäftsmodell und Geschäftsstrategie, Governance und Risikoappetit, Risikomanagement und Offenlegung. Diese Bereiche werden in weitere Felder untergliedert (s. nachfolgende Abbildung).

Für jedes der Felder werden Haupterwartungen formuliert und detailliert. Für ein besseres Verständnis werden zusätzlich Praxisbeispiele gegeben.

 

fazit

Die EZB und die NCAs positionieren sich mit diesem Leitfaden und den darin formulierten Erwartungen sehr dezidiert zu Klima- und Umweltrisiken.

Die zunehmende Bedeutung der Nachhaltigkeitsthemen für die Regulatoren wird auch in einer Umfrage der EBA und EZB deutlich, in der unter anderem Defizite in der Einbindung der Klima- und Umweltrisiken in die Stresstests und Szenarioanalysen festgestellt wurden. Des Weiteren wurde die Bewertung der Wesentlichkeit von Klimarisiken bemängelt, diese sei nicht gründlich genug und wenig diffenrenziert.

Wir empfehlen eine vollumfängliche Analyse der bisherigen Dokumente und Reportings, um die Erwartungen der Aufsicht zu prüfen und Anpassungsbedarf abzuleiten und zu bewerten und damit für künftige Aufsichtsgespräche und aufsichtliche Prüfungen gewappnet zu sein. Nicht zuletzt aber geben die Erwartungen auch Denkanstöße, welche Schritte Banken und Finanzdienstleister aus Eigeninteresse unternehmen sollten, um für die Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken gewappnet zu sein.

Einen ersten Überblick über mögliche Handlungsfelder für Sie gibt Ihnen unser kostenloses Self-Assessment.