Zeitliche Verschiebung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die regulatorischen Anforderungen, nach denen Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden, sind zeitlich entzerrt worden. Mittelständische Unternehmen müssen jetzt erst für das Geschäftsjahr 2027 berichten, gleiches gilt für Unternehmen aus Drittstatten. Kleinere Unternehmen fallen durch die Neuregelung nicht mehr unter die Berichtspflicht.
Neben den ESRS, deren Updaten im Q4 2025 erwartet wird, wurde auch der neue VSME-Berichtsstandard für die Berichterstattung von KMU auf freiwilliger Basis angekündigt. Dieser ist besonders für kleinere Unternehmen interessant, die einen vereinfachten Bericht für externe Stakeholder erstellen wollen.
Weitere Informationen zum Thema Berichterstattung
Mehrwert
Die Nachhaltigketsberichterstattung ist inzwischen mehr als nur eine Erklärung zur Nachhaltigkeit. Sie soll Transparenz über die Situation und Nachhaltigkeitsbemühungen eines Unternehmens liefern und Unternehmen vergleichbar machen.
Neben den gesetzlichen Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist das Thema aber auch in anderen Kontexten, z.B. bei der Beschaffung von neuem Kapital, der Auftragsvergabe, dem Lieferantenmanagement, dem Recruiting oder der Unternehmenskommunikation, relevant.
Zudem bietet die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch einen ersten Ansatzpunkt, um die Schwachstellen der eigenen Nachhaltigkeit zu identifizieren und zu beheben.