25.06.2025
Deregulierungsvorhaben, die beispielsweise Nachhaltigkeit (CSRD) oder die GDPR (DSGVO) betreffen, laufen aktuell durch die europäischen Instanzen. Neueste Gerüchte sprechen von einer verzögerten Einführung des AI Acts. Im weiteren Verlauf werden die veränderte Gesetzeslage im direkten Umfeld des AI Acts sowie mögliche Szenarien und Auswirkungen thematisiert.
Regulatorischer Kontext
Der Fokus liegt auf der GDPR, der Produkthaftungsrichtlinie und assoziierten Papieren und dem AI Act. Es bestehen zweifellos weitere, regulatorische Abhängigkeiten, diese sind jedoch nicht Gegenstand dieses Blogs.

Die bereits 2018 in Kraft getretene GDPR ist Gegenstand laufender Verhandlungen (Omnibus IV), wodurch insbesondere kleine und mittelständige Unternehmen entlastet werden sollen. Dies soll zum Beispiel durch angehobene Meldeschwellen geschehen. In welcher Form die Vereinfachungen erfolgen werden, ist noch nicht bekannt. Der Gesetzgebungsprozess soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein.
Die AILD (AI Liability Directive) wurde nach der Veröffentlichung des EU-Arbeitsprogramms am 11. Februar als „No foreseeable agreement“ kategorisiert und somit zurückgezogen.
Die Produkthaftungsrichtlinie (Product Liability Directive, PLD) wurde auf europäischer Ebene verabschiedet, muss jedoch bis September 2026 in nationales Gesetz umgewandelt werden. Hierin wirkt sich insbesondere die Einbeziehung von KI-Software aus (vgl. Art. 4 (1) PLD).
Der AI Act befindet sich nach seiner Verabschiedung Mitte 2024 in seinem ersten Umsetzungsjahr und soll im August 2026 vollständig in Kraft treten. Da die für Mai 2025 erwarteten Praxisleitfäden (vgl. Art. 56 Abs. 9 AI Act) nicht veröffentlicht wurden, verbreiten sich Gerüchte über eine verzögerte Umsetzung des AI Acts.
Wie geht es weiter mit dem AI Act
Da die Regelungen für General Purpose AI (GPAI) im AI Act im August in Kraft treten, können die Praxisleitfäden potenziell von großer Bedeutung sein. Wenn bis zum 2. August keine Entscheidung zu den Praxisleitfäden vorliegt, kann die Kommission Durchführungsrechtsakte erlassen. Aktuell gibt es lediglich einen dritten Entwurf.
Die regulatorische Gesamtsituation ist aktuell zu dynamisch, um konkrete Aussagen treffen zu können. Szenarien können daher lediglich Impulse für eine Implementierungsstrategie liefern.
In Szenario 1 ändert sich nichts zur aktuellen Situation: Die Umsetzungsfrist für GPAI endet im August, weshalb dringender Handlungsbedarf besteht – insbesondere im Kontext von GPAI. Hier gilt es, die eigene Rolle im KI-Wertschöpfungsprozess zu verstehen. Werden beispielsweise eigene KI-Modelle verwendet oder vermarktet, ist diese Frist potenziell von hoher Bedeutung.
Je nach Verzögerung kann sich in Szenario 2 ein weiterer Spielraum ergeben. Dafür spricht, dass auch behördliche Prozesse, weitere erforderliche Konkretisierungen (siehe GPAI-Praxisleitfäden) sowie nationale Umsetzungen Zeit gewinnen. Ein möglicher Ansatz, damit umzugehen, besteht in der Analyse der Anforderungen und ihrer Unterteilung in reinen Overhead (beispielsweise behördliche Meldeauflagen) und potenziell wertstiftende Prozesse. Da der AI Act umfangreichen Bestandsschutz für KI-Systeme vorsieht, die vor August 2026 in Betrieb genommen werden, kann eine verzögerte Umsetzung in einer Gesamtbetrachtung deutliche Nachteile verursachen, sofern die Fristen zum Bestandsschutz nicht direkt verändert werden. Im Bereich der Hochrisiko-KI sollten Daten- und Informationsmanagement den Schlüssel zu einer effizienten Umsetzung bilden. Investitionen in diesen Bereichen würden auch ohne die Anforderung des AI Acts einen intrinsischen Mehrwert liefern.
Welches der Szenarien wahrscheinlicher ist, oder ob sich gänzlich andere Fakten auf EU-Ebene ergeben, kann an dieser Stelle nicht geklärt werden. Eine Sensibilisierung bzgl. dieser Dynamik sollte jedoch in die jeweilige Umsetzungsstrategie einfließen. Aus den USA kommen ebenfalls starke Deregulierungstendenzen. Konkret wird die sogenannte „Big Beautiful Bill“ die Regulierung von KI auf Bundesstaatenebene für zehn Jahre verbieten. Diese Entwicklung können europäische Gesetzgeber vermutlich nicht ignorieren.
Wir halten Sie wie gewohnt auf dem Laufenden, wenn weitere Informationen verfügbar sind, Leitlinien oder nationale Konkretisierungen publiziert werden. Wir freuen uns auf einen Dialog mit Ihnen, um individuelle Auswirkungen und strategische sowie fachliche Implikationen zu besprechen.
Sprechen Sie uns gerne dazu an!