ETS 2 - neues europäisches emissionshandelssystem

herausforderungen bei der harmonisierung der handelssysteme

Mit der Einführung des Emissions Trading Systems 2 (ETS 2) hat die Europäische Union die bestehende EU-Emissionshandelsrichtlinie (EU-EHRL, 2003) um die Sektoren Wärme und Transport erweitert. Entgegen der Regelungen des ETS 1 obliegt es Lieferanten die Einhaltung der Regularien sicherzustellen. Ein entsprechendes Bundesgesetz zur Umsetzung des ETS 2 wird in 2024 mit Anwendung ab 2027 erwartet.

Der Anwendungsbereich und die regulatorischen Anforderungen des ETS 2 und des derzeit geltenden Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) sind nicht vollständig deckungsgleich und die Parallelisierung der Einführungsphase des ETS 2 mit dem BEHG führen zu Unsicherheiten und Mehraufwänden für Lieferanten.

Energieversorgungsunternehmen stehen erneut vor großen regulatorischen und rechtlichen Herausforderungen, wie z. B. Emissionsberechnung und -berichterstattung, Vertragswesen, "Netting" von ETS 1 und ETS 2 Emissionen, die prozessual und organisatorisch bewältigt werden müssen. Neben Mehraufwänden für die rechtliche Aufbereitung besteht weiterhin Unklarheit bezüglich der Übergangsregelungen vom BEHG in 2026 zum ETS 2 in 2027, die eine rechtssichere, vertragliche und IT-technische Gestaltung der Abrechnung erschweren. 

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, müssen Energieversorger bereits heute aktiv werden. Hier erfahren Sie mehr über das Thema ETS 2 und deren Herausforderungen.