EBA konsultiert Leitlinienentwurf zur Internen Governance

06.11.2020

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat von 31. Juli 2020 bis 31. Oktober 2020 einen Entwurf zu Änderungen der Leitlinien zur internen Governance (EBA/CP/2020/20) zur Konsultation gestellt. Inhaltlich wurden die Änderungen der CRD V und der Richtlinie (EU) 2019/2034 (Investment Firm Directive, IFD) in Bezug auf eine solide und wirksame Governance-Struktur berücksichtigt.

Der Anwendungsbereich der Leitlinien erstreckt sich auf alle Kreditinstitute unabhängig von ihren Governance-Strukturen, sowie gleicherweise auf Investmentfirmen, die Titel VII der Richtlinie 2013/36/EU in Anwendung von Artikel 1 Absätze 2 und 5 der Verordnung 2019/2033/EU unterliegen.

Hintergrund der Änderungen waren die teils mangelhaften Governance-Praktiken, die während der Finanzkrise auftraten und festgestellt wurden. Interne Governance-Rahmenwerke, einschließlich interner Kontrollmechanismen, sollen dazu beitragen, dem Leitungsorgan einen effektiven Überblick zu verschaffen und dadurch seine Aufsichtsfunktion zu gewährleisten und den Behörden zu ermöglichen, die Angemessenheit der internen Governance-Regelungen zu prüfen. Die Leitlinien zur internen Governance gliedern sich in die folgenden sieben thematischen Blöcke:

 

 

Inhaltlich werden durch die Leitlinien bestehende Governance-Bestimmungen vervollständigt, indem konkrete Bestimmungen für die Aufgaben und Zuständigkeiten sowohl für die Organisation der Leitungsorgane als auch für die der Institute festgelegt werden. Zudem wird formuliert, welchen Anforderungen ein solides und integriertes Risikomanagement gerecht werden sollte. Im Kern muss dieses einen ganzheitlichen Blick über alle Risiken, sowohl auf Ebene der Einzelrisiken als auch auf konsolidierter Basis, über alle Verteidigungslinien hinweg sicherstellen. Nicht zu vernachlässigen sind dabei die zusätzlichen Anforderungen, die auf die Förderung einer von den Leitungsorganen implementierten Risikokultur abzielen.

Übergeordnet steht dabei immer der Grundsatz der Proportionalität, der gewährleisten soll, dass die internen Governance-Regelungen mit dem individuellen Risikoprofil und dem Geschäftsmodell des Kreditinstituts vereinbar sind. Ziel ist dabei eine wirksame Erreichung der aufsichtlichen Anforderungen.

Des Weiteren wird klargestellt, dass eine solide interne Governance ebenfalls die Identifizierung, das Management und die Eindämmung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umfasst.

Die neuen Leitlinien schärfen überdies die Anforderungen im Umgang mit Interessenskonflikten und die erforderlichen Maßnahmen, die gegen Diskriminierung zu ergreifen sind. Die angepassten Leitlinien sind als Rahmensetzung für die Governance-Vorschriften in weiteren Leitlinien wie z. B. den EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und Kreditüberwachung (EBA/GL/2020/06) von Bedeutung.

Die neuen Leitlinien treten voraussichtlich am 26. Juni 2021 in Kraft und lösen damit die bisherigen Leitlinien zur internen Governance (EBA/GL/2017/11) ab.