EBA Guidelines on loan origination and monitoring

22.12.2020

der neue standard im kreditgeschäft?

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 29. Mai 2020 ihre finalen Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung (EBA/GL/2020/06) veröffentlicht. Als Konsequenz aus dem Aktionsplan zur Bekämpfung der hohen NPL-Bestände des Rates der Europäischen Union vom Juli 2017 fordert sie von den Instituten die Entwicklung robuster und umsichtiger Kreditvergabestandards, um eine adäquate Bewertung von Kreditanfragen sowie eine ordnungsgemäße Überwachung bestehender Ausleihungen sicherzustellen. Damit soll die Finanzstabilität innerhalb des europäischen Währungsraumes gewährleistet werden.

Die Leitlinien treten zum 30. Juni 2021 in Kraft – wobei den Instituten in folgenden Bereichen eine Übergangsfrist eingeräumt wird:

 

 

Mit dem Inkrafttreten der EBA Guidelines zur Kreditvergabe und -überwachung sind die EBA Leitlinien zur Kreditwürdigkeitsprüfung (EBA/GL/2015/11) obsolet, da diese vollständig in die neuen Anforderungen eingeflossen sind.

 

die wesentlichen inhalte im überblick

Die EBA Leitlinien sollen sicherstellen, dass die Praktiken der Institute vollständig kohärent mit den einschlägigen Anforderungen an den Verbraucherschutz sind, der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen sowie die ESG-Faktoren (Environmental, Social, Governance) in einem ausreichenden Umfang in den Kreditvergabestandards der Institute verankert werden.

Die Leitlinien umfassen im Einzelnen u.a.:

(a) Interne Governance-Vorschriften

Dieser Abschnitt definiert den internen Governance- und Kontrollrahmen für den Kreditvergabeprozess und fordert u.a. transparente Richtlinien und Verfahren, die in Einklang mit dem Risikoappetit der Institute stehen. Darüber hinaus formuliert die EBA erstmals Anforderungen an die Institute, um zukünftig die ESG-Faktoren und die damit verbundenen Risiken in ihren Kreditrichtlinien und -verfahren zu berücksichtigen.

(b) Kreditvergabeverfahren

In diesem Kapitel sind zahlreiche Anforderungen in Bezug auf die Bonitätsbewertung unterschiedlicher Kreditnehmer definiert sowie Vorgaben an die einzuholenden Unterlagen und Informationen, die für die Bewertung der Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind. Neu ist insbesondere die Berücksichtigung und Bewertung des Kreditengagements in Bezug auf ESG-Faktoren – die genaue Ausgestaltung der Prüfungsanforderungen bleiben die europäischen Bankaufseher noch schuldig.

(c) Pricing

Dieser Abschnitt definiert die aufsichtsrechtlichen Erwartungen an die risikoadjustierte Preisgestaltung von Krediten. Von den Instituten wird ein umfangreiches Kalkulationsframework erwartet, das im Rahmen des Kreditpricings neben risikoabhängigen Kennzahlen (EVA, RAROC, etc.) alle mit der Kreditvergabe in Zusammenhang stehenden Kosten in der Berechnung berücksichtigen soll.

(d) Bewertung beweglicher und unbeweglicher Sicherheiten

Die EBA liefert in diesem Kapitel umfassende Leitlinien für die Bewertung von beweglichen und unbeweglichen Sicherheiten zum Zeitpunkt der Kreditvergabe sowie für die laufende Überprüfung und Überwachung der Kreditfazilitäten. Darüber hinaus definiert dieser Abschnitt zahlreiche Anforderungen an die Gutachter und formuliert Mindestanforderungen an, die Bewertung unterstützende, statistische Modelle und Verfahren.

(e) Monitoring Framework

Der letzte Abschnitt spezifiziert die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die laufende Überwachung von Kreditengagements und deren Kreditrisiko und formuliert Anforderungen an adäquate Frühwarnindikatoren und Watch-Listen.

 

fazit

Mit den EBA Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung wird der Verpflichtung der Institute, eine angemessene Beurteilung der Kreditwürdigkeit ihrer Kreditnehmer durchzuführen, Nachdruck verliehen. Die Implementierung der ESG-Faktoren erfolgt multidimensional entlang des gesamten Kreditvergabeprozesses und stellt die Finanzinstitute vor neue Herausforderungen – Erfahrungswerte oder Best-Practice-Ansätze existieren derzeit noch nicht!

Positiv zu sehen sind die in den finalen Leitlinien nun enthaltenen Proportionalitätsansätze, die den Finanzinstituten die Möglichkeit bieten, die Anforderungen an die Kreditvergabe und -überwachung in einem angemessenen Verhältnis zu Art, Größe, Komplexität und Risikoprofil der überwachten Kreditengagements und -fazilitäten anzuwenden. Auf die genaue Ausgestaltung der Anforderungen durch die BaFin im Rahmen der 7. MaRisk-Novelle darf man gespannt sein.

 

wichtige umsetzungsaspekte

  • Prüfen Sie, ob die eingesetzte Preiskalkulation bereits den Anforderungen an eine risikoadjustierte Preisgestaltung entspricht
  • Prüfen Sie, ob bereits heute spezifische ESG-Faktoren in Ihrem Datenhaushalt und in Ihren Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden
  • Unser plenum Self Assessment hilft Ihnen bei der Standortbestimmung!

 

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