Draft RTS on the specification of the nature, severity and duration of an economic downturn (EBA/CP/2017/02)

28.07.2017

Von 01.03.2017 bis 29.05.2017 hat die EBA einen Draft RTS (EBA/CP/2017/02) zur Spezifikation der Art, Schwere und Dauer eines Konjunkturabschwungs zur Konsultation gestellt. Nach Art. 181/182 CRR müssen Institute bei der Schätzung der IRBA-Risikoparameter Verlustquote bei Ausfall (LGD) und Kredit-Umrechnungsfaktor (CCF) einen konjunkturellen Abschwung (Downturn) berücksichtigen, falls dies zu einer konservativeren Schätzung führt als der jeweilige langfristige Durchschnitt.

Die EBA präzisiert nun die Regeln zur Bestimmung der Downturn-Phasen.

Das Konsultationspapier baut auf den „Leitlinien zur PD- und LGD-Schätzung und Behandlung von ausgefallenen Exposures“ (EBA/CP/2016/21) vom 14. November 2016 auf. Es ist Teil der von der EBA veranlassten Überprüfung der internen Modelle (IRBA) zur Reduktion der nicht risikobedingten Variabilität der Ergebnisse bei gleichzeitiger Wahrung der Risikosensitivität der Kapitalanforderungen. Der finale Standard soll im vierten Quartal 2017 veröffentlicht werden. Aufgrund der erwarteten umfangreichen Anpassungen müssen die neuen Standards erst bis Ende 2020 implementiert sein, was aber die Institute trotzdem vor deutliche Umsetzungsherausforderungen stellt.

Von der EBA wird als primärer Ansatz der Modellkomponentenansatz propagiert. Für diesen Ansatz sind folgende Grundannahmen und Definitionen wichtig:

  • Die Parameter LGD bzw. CCF sollten nicht ausschließlich auf Basis durchschnittlicher realisierter Verlust- oder Ziehungsraten geschätzt werden, da deren bi- oder allgemeiner multimodale Verteilungen meist durch mehrere ökonomische Faktoren (entweder makroökonomische Faktoren wie z. B. Inflation, BIP oder Kreditfaktoren wie Ausfallraten) entstehen.
  • Die Verteilung der realisierten Verluste oder Ziehungen lässt sich durch quantitative Variablen – die Modellkomponenten – beschreiben, am Beispiel der LGD etwa die (beobachtete) Gesundungsrate, die (beobachtete) LGD bei Gesundung und die (beobachtete) LGD bei Abwicklung.
  • Downturn-Phasen sind Phasen, die durch ungünstige Ausprägungen der ökonomischen Faktoren (siehe erster Punkt) mit Einfluss auf die Modellkomponenten (siehe zweiter Punkt) charakterisiert sind.

Die Abhängigkeiten zwischen den relevanten ökonomischen Faktoren und den Modellkomponenten müssen daher im Rahmen des Ansatzes näher analysiert werden, wie in folgender Grafik skizziert.

 

 

Zur Bestimmung der Downturn-Phasen schlägt die EBA das folgende sequentielle Vorgehen vor:

1. Identifizierung aller relevanten Modellkomponenten für LGD bzw. CCF.

2. Bestimmung von Art, Schwere und Dauer des Downturn je Modellkomponente durch Identifizierung:

  • Aller relevanten ökonomischen Faktoren („Art“ des Downturn), wobei die EBA Faktoren aufzählt, die mindestens zu beachten sind. Dieser Schritt umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Analysen.
  • Der 1-Jahres-Perioden mit jeweils schlechtester Ausprägung der einzelnen ökonomischen Faktoren („Schwere“). Die Spanne für die Ermittlung der schlechtesten Periode sollte i.d.R. die letzten 20 Jahre und mindestens zwei Konjunkturzyklen umfassen.
  • Der „Dauer“ der Downturn-Phase, der Einfachheit halber einheitlich für alle ökonomischen Faktoren auf ein Jahr festgelegt.

3. High-Level-Vorgehensweise zur Identifikation von Art, Schwere und Dauer einer Downturn-Phase „über alle Modellkomponenten“ hinweg, unter Beurteilung des gemeinsamen Einflusses aller ökonomischen Faktoren. Für diese „aggregierte“ Analyse werden besondere Freiheitsgrade gewährt, um auf Portfoliospezifika oder Datenverfügbarkeit eingehen zu können.

Um Diversifikationseffekte zu vermindern, ist dieses Vorgehen zudem auf Forderungsklassenebene anzuwenden. Die EBA geht also von potentiell unterschiedlichen Downturns für unterschiedliche Forderungsklassen aus.

In Ergänzung skizziert die EBA am Beispiel der LGD, wie auf Basis des Modellkomponentenansatzes eine Downturn-Anpassung vorgenommen werden kann.

Da die EBA selbst den Modellkomponentenansatz als „rather complex“ einschätzt, stellt sie im letzten Teil der Konsultation mit dem Reference Value Approach und dem Supervisory Add-On Approach zwei vereinfachte Alternativen zur Ermittlung der Downturn-Phasen vor.

 

bewertung

Kritisiert wurde im Rahmen der Konsultation vielfach die hohe Komplexität des Modellkomponentenansatzes bei gleichzeitig erheblichen Freiheitsgraden, die das Oberziel der Harmonisierung bzw. Verringerung der Variabilität konterkarieren.

Die Methodik geht weit über die in IRBA-Modellen etablierten Verfahren zur Berücksichtigung des ökonomischen Downturns hinaus und würde zu erheblichen Umsetzungsaufwänden führen. Vor allem die valide Ermittlung der relevanten ökonomischen Faktoren und deren Auswirkungen auf die Modellkomponenten sind hier zu nennen. Nicht zuletzt bestehen erhebliche Zweifel, ob die geforderten langen Datenhistorien über zwei Konjunkturzyklen tatsächlich verfügbar sind, ganz abgesehen von den damit verbundenen Definitions- und Abgrenzungsfragen.

Ob der Modellkomponentenansatz daher am Ende unverändert bestehen bleibt, darf mit Zweifeln versehen werden.

Den Instituten bleibt aber in jedem Fall nach Finalisierung des RTS die sorgfältige Überprüfung und Anpassung ihrer Modelle gemeinsam mit den notwendigen Umsetzungen aus den EBA Papieren zu Ausfall und PD-/ LGD-Modellierung. Gleichzeitig ist selbstverständlich auch zu beachten, welche Implikationen sich aus der weiteren Entwicklung bei Basel IV und CRR II für das Thema Downturn ergeben.

Auf Grundlage des plenum Vorgehensmodells unterstützen wir unsere Kunden bei Umsetzung geänderter oder neuer IRB-Anforderungen. Sprechen Sie uns an!