digitalisierung der risikoberichterstattung

In Folge der Verabschiedung der Baseler Anforderungen zur Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung (BCBS239) wurden in den betroffenen Banken umfangreiche Projekte zur Erfüllung der Anforderungen gestartet. Der Fokus der Aktivitäten lag dabei im Schwerpunkt auf der Risikodatenaggregation und weniger auf den Prozessen zur Risikoberichterstattung. Mit dem in Konsultation befindlichen Entwurf zur MaRisk Novelle wird ein Teil der BCBS239-Anforderungen – die im neuen BT 3 gebündelten Anforderungen an die Risikoberichterstattung – für alle Banken und Finanzdienstleister gültig werden. 

Der ausführliche Artikel ist in der aktuellen Ausgabe 10/2017 des RisikoManagers erschienen.

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