Mit den folgenden Informationen möchten wir über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nachweisführung zu Bürozutritten und über bestehende Rechte aus dem Datenschutzrecht informieren.
Mit den folgenden Informationen möchten wir über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den Nachweis-Regeln und über bestehende Rechte aus dem Datenschutzrecht informieren.
Verantwortlich ist:
plenum AG
Management Consulting
k26
Neue Mainzer Str. 28
60311 Frankfurt am Main
(nachfolgend „Unternehmen“ genannt)
Sie erreichen unseren externen Datenschutzbeauftragten unter:
Wodianka privacy legal GmbH
Baron-Voght-Straße 73b
22609 Hamburg
E-Mail: volker.wodianka@privacy-legal.de
Wir verarbeiten im Zusammenhang folgende personenbezogene Daten von Ihnen:
Diese Daten werden verarbeitet, um den aktuell geltenden Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zu genügen. Gemäß § 28a Abs. 3 IfSG sind wir vor allem dazu verpflichtet, bei allen unseren Beschäftigten, bei denen ein physischer Kontakt zum Arbeitgeber oder zu anderen Beschäftigten nicht ausgeschlossen werden kann, täglich zu überprüfen, ob ein Nachweis (geimpft oder genesen) vorliegt. Auch sind wir dazu verpflichtet, die entsprechenden Kontrollen regelmäßig zu dokumentieren. Dieselben Verpflichtungen treffen uns auch im Falle von sogenannten „Sammeltransporten“. Sofern Sie bspw. eine von uns organisierte Transportmöglichkeit zur Arbeit oder im Falle anderer Dienstwege in Anspruch nehmen und wiederum ein physischer Kontakt nicht ausgeschlossen werden kann, gilt die vorbezeichnete Regelung zu Nachweisen gleichermaßen. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von § 26 Abs. 3 BDSG i.V.m. § 28a Abs. 3 S. 3, 4 IfSG. Das Erfassen sowie die Dokumentation Ihres Nachweises ist erforderlich, um die bestehenden Pflichten zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen zu gewährleisten.
Nur falls Sie freiwillig darin einwilligen, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Impf- oder Genesenennachweis bei uns zu hinterlegen. Falls Sie eine entsprechende Hinterlegung Ihres Nachweises wünschen, holen wir eine schriftliche Einwilligung von Ihnen ein. Als Rechtsgrundlage für die Hinterlegung des entsprechenden Nachweises dient in einem solchen Fall § 26 Abs. 3 S. 2, Abs. 2 BDSG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 DS-GVO.
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur solange, wie die Einhaltung und Kontrolle der Regelungen nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes vorgeschrieben ist. Hiernach löschen wir Ihre Daten spätestens sechs Monate nach deren Erhebung.
Wir geben Ihre Daten grundsätzlich nicht an externe Dritte weiter. Ausschließlich im Falle einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung sind wir dazu verpflichtet, entsprechende Daten weiterzugeben.
Innerhalb unserer betrieblichen Struktur gelangen diese Information ausschließlich an hierfür ausgewähltes Personal. Ihre Gesundheitsdaten werden nicht zur Personalakte genommen.
Wir übermitteln Ihre Daten nicht in Länder außerhalb der EU bzw. außerhalb des EWR.
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO.
Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO i.V.m. § 19 BDSG).
Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie jederzeit uns gegenüber widerrufen. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf nur für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
Sie haben darüber hinaus das Recht gemäß Art. 22 DS-GVO keiner vollautomatisierten Entscheidungsfindung zu unterliegen. Zur Begründung, Durchführung und Beendigung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen (z. B. zur Verbesserung unserer Produkte und Services), werden wir Sie hierüber und über Ihre diesbezüglichen Rechte gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.
Da die Vorlage eines Nachweises verpflichtend durch Gesetz vorgeschrieben ist, müssen Sie die entsprechenden Daten bereitstellen. Andernfalls dürfen Sie Ihren Arbeitsplatz nicht betreten.
Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand November 2021.
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