14.08.2025
Was ist CBAM?
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU ist ein Klimaschutzinstrument, das seit 2023 gilt und darauf abzielt, die CO₂-Emissionen von importierten Waren zu bepreisen. Damit soll „Carbon Leakage“ verhindert werden – also die Verlagerung von CO₂-Emissionen in Länder mit weniger strengen Klimaschutzvorgaben. Seit Oktober 2023 müssen Unternehmen in einer Übergangsphase die relevanten Emissionen berichten. Ab 2026 müssen sie für importierte Produkte, die unter den CBAM fallen, CO₂-Zertifikate erwerben und abgeben. Betroffen sind derzeit insbesondere Produkte aus den Bereichen Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität sowie Wasserstoff.
Die Omnibus-Verordnung, die sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, integriert CBAM ab 2026 rechtsverbindlich in das EU-Klimarecht und regelt die schrittweise Abschaffung der kostenlosen ETS-Zertifikate bis 2034. Damit werden Wettbewerbsverzerrungen zwischen Importeuren und EU-Produzenten vermieden und die Effektivität des Emissionshandels gestärkt. Vor der Verordnung waren insbesondere die Verknüpfung von CBAM und dem „European Union Emissions Trading System“ sowie der Abbau der Gratiszertifikate rechtlich unklar. Die Omnibus-Verordnung schafft hier Klarheit, ohne den zeitlichen Ablauf zu verändern. Die politische Einigung wurde im Juni 2025 erzielt, die formelle Bestätigung durch das Europäische Parlament und den Rat der EU wird für den Herbst 2025 erwartet.
Auswirkungen auf die Lieferkette
1. Kosten für Importeure: Ab 2026 müssen Unternehmen für alle unter den CBAM fallenden Produkte CO₂-Zertifikate kaufen und abgeben. Dies erhöht die Importkosten, die oft entlang der Lieferkette weitergegeben werden.
2. Anpassung der Lieferantenauswahl: Unternehmen bewerten ihre Lieferanten nach der Höhe ihrer CO₂-Emissionen, nicht nur wegen gesetzlicher Vorgaben, sondern vor allem, um zusätzliche Kosten durch CO₂-Bepreisung und regulatorische Risiken zu vermeiden sowie ihre Lieferketten nachhaltiger und wettbewerbsfähiger zu gestalten.
3. Zertifikatmanagement und Berichterstattung: Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre CO₂-Emissionen gegenüber den Behörden nachzuweisen und die entsprechenden Zertifikate zu verwalten. Um diese regulatorischen Anforderungen zuverlässig zu erfüllen, wird empfohlen, frühzeitig ein systematisches Zertifikate- und Emissionsdatenmanagement aufzubauen. Ein solches System sollte nicht nur Emissionsdaten aus der gesamten Lieferkette erfassen und korrekt zuordnen, sondern auch die Verwaltung der CO₂-Zertifikate automatisiert unterstützen, um Kosten durch überhöhte Emissionen zu vermeiden und Nachweispflichten effizient zu erfüllen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten:
Fazit: Chancen durch Nachhaltigkeit
Die CBAM-Verordnung ist Teil der EU-Strategie für eine klimaneutrale Wirtschaft. Sie ist eingebettet in das Maßnahmenpaket „Fit for 55“, mit dem die EU ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 senken will.
Unternehmen, die frühzeitig auf grüne Lieferketten umstellen, können von den wachsenden Nachhaltigkeitsanforderungen profitieren. Wer jetzt handelt, sichert sich nicht nur Wettbewerbsvorteile, sondern minimiert auch zukünftige Kosten.