Mit dem novellierten Klimaschutzgesetz setzt sich die Bundesregierung für mehr Generationengerechtigkeit ein. Die Bundesregierung schärft die Ziele des nationalen Klimaschutzgesetzes und macht sich somit umso mehr für das Erreichen der Ziele des Pariser Abkommens stark.
Demzufolge soll die Treibhausgas-Ausstoß bis zum Ende des Jahrzents um 65 % reduziert werden (im Vergleich zum Referenzjahr 1990). Bis April 2021 wurde nur für eine CO2-Reduzierung von 55 % bis 2030 plädiert. Auch die Klimaneutralität soll bis 2045 erreicht werden (statt bisher bis 2050). Diese CO2-Minderungsziele wirken sich auf einzelne Sektoren wie die Energiewirtschaft, den Verkehr und den Gebäudebereich auf.
Natürliche Senken, wie Meere, Wälder und Moore, bieten eine riesige Kapazität als Kohlenstoffspeicher an. Darüber hinaus sollen auch die Energieversorger dazu beitragen, weniger Treibhausgase bei der Energieerzeugung auszustoßen. Die erneuerbaren Energiequellen wie Solar, Wind und Biomasse sind bekannt, allerdings machen Kohle, Erdgas und Kernenergie immer noch einen großen Teil des deutschen Strommix aus. Das ambitionierte Klimaziel bis 2030 wird auch künftig häufiger von Kunden erwartet werden und ist damit der perfekte Ansatz für mehr Investitionen in regenerative Energieanlagen und Nachhaltigkeit.
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