Nutzen Sie Ihr Potenzial zur Bekämpfung von Geldwäsche und Fraud.
Nach den Anpassungen der Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) der BaFin Ende November 2024 wurden diese umfassend in der Geldwäschefachtagung der BaFin am 05. Dezember 2024 vorgestellt. Im Vorfeld wurden die AuA am 9. Juli 2024 in einen Entwurf zur weiteren Aktualisierung der AuA zur Konsultation gestellt. Folgende Punkte erfuhren durch die Aufsicht eine Überarbeitung bzw. eine Klarstellung:
Neben den Anpassungen des nationalen Rechts werden auch durch die neue EU-AML-VO weitere Änderungen auf die verpflichteten Institute zukommen. Hier wird es zu einer Vermischung von AML und Sanktionsrecht kommen, dass bspw. zu einer Komplikation der Aufsichtsstrukturen führen wird. Die VO gilt rechtsbindend erst ab dem 10. Juli 2027; die Konsultation der AuA wird schon ab dem 1. Februar 2025 Anwendung finden.
Die Geldwäscheprävention (Anti Money Laundering - AML) ist ein fortwährender und derzeit auch stark priorisierter Schwerpunkt der Aufsicht sowie der Politik. Neben der Schaffung einer zentralen Behörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität, sehen wir bei Verpflichteten verstärkte - und zwar in Anzahl und Intensität - Sonderprüfungen der Aufsicht. Dazu werden die Feststellungen schärfer und die Maßnahmen der Aufsicht direkter und zielgerichteter. – Das wird insbesondere durch den Fachartikel der BaFin „Geldwäscheprävention: Erfahrungen aus Sonderprüfungen“ vom 13. Januar 2025 deutlich. So heißt es dort „Sonderprüfungen der Finanzaufsicht zeigen: In einigen Bereichen gibt es noch Luft nach oben.“
Defizite in den Kontrolleinheiten, Prozessen oder der Organisation beeinträchtigen die Reputation jedes Finanzinstituts und sind zudem teuer.
Vor diesem Hintergrund sollten Finanzinstitute sich nachfolgende Fragen stellen:
Die Geldwäscheprävention in Europa und Deutschland ist im Wandel. Die vormals getroffenen Maßnahmen zur Geldwäscheprävention werden durch die Aufsicht kritischer und intensiver hinterfragt und sind heute möglicherweise schon nicht mehr ausreichend. Deshalb gilt es jederzeit informiert, aktuell und handlungsfähig zu bleiben. Dabei stehen wir ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie bei der Einhaltung und Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Wir bieten sowohl im operativen Tagesgeschäft als auch in der Lösungsentwicklung unsere Beratungsunterstützung an:
Unsere generellen AML-Kompetenzen umfassen insbesondere Fragestellungen im Tagegeschäft, betreffen aber auch Hilfestellungen vor und nach Prüfungen durch die Aufsicht oder Wirtschaftsprüfer.
In der Lösungsentwicklung bringen wir insbesondere unsere konzeptionellen AML-Kompetenzen in Kombination mit unserer Erfahrung im Tagesgeschäft in Projekte ein. Wir verfügen über Standardtools und -formulare in Form von Quick checks, Gap-Analysen und Vorgehensmodellen zur konkreten Projektumsetzung. Das Aufsetzen und die strukturierte Durchführung eines AML-Projekts, inkl. ggf. notwendiger relevante Know-Your-Customer Betrachtungen, gehören zu unseren Kernkompetenzen.
Wir sehen für Sie nicht nur die Probleme, sondern auch die Lösungen. Mit unseren maßgeschneiderten Leistungsbausteinen stellen wir Ihre gesamte AML-Prävention auf‘s den Prüfstand, begleiten Sie auf Ihrem Weg zur Umsetzung Ihrer AML-Anforderungen und sichern so die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Unsere individuell abgestimmten Leistungen umfassen insbesondere:
tagesgeschäft:
Gemeinsam halten wir Ihrem AML-Team den Rücken frei:
prüfung und regulatorik:
Dabei können wir sowohl simulierte Prüfungen zu Teilbereichen der Geldwäscheprävention als auch komplett simulierte 44er-Prüfungen durchführen und erkannte Schwächen in der AML-Regulatorik gemeinsam identifizieren und beheben.
quick check:
Unsere Leistung ist umfassend; von der Identifikation Ihrer regulatorischen Anforderungen bis hin zu prozessualen Prüfungen von Teilbereichen, bieten wir Ihnen eine individuelle und maßgeschneiderte Beratung Ihrer konkreten AML-Situation an.
gap-analyse:
Anhand von Gap-Analysen führen wir eine detaillierte Prüfung durch, welche die maßgeblichen gesetzlichen Standards, die prozessualen Bestimmungen von Ist- und Soll-Zustand, die Identifizierung der beteiligten Bereiche sowie den aktuellen Handlungsbedarfs aufzeigen.
projektumsetzung:
Wir begleiten Sie umfänglich bei der Umsetzung Ihrer AML-Projekte. Diese Begleitung umfasst zum einen die vorstehenden Leitungsbausteine zum anderen auch die einzelfallbezogene Durchführung des beabsichtigten AML-Projekts; insbesondere:
Hier erfahren Sie mehr zu unserer AML-Umfrage „Änderungen in der AML-Aufsicht & Auswirkungen für die Prüfung".
Auswertung der plenum AML-Umfrage 2025
anti money laundering: neue AuAs der BaFin und die bevorstehende AML EU-VO
anti money laundering: aktuelle entwicklungen in eu und deutschland