Geldwäsche-Prävention

Nutzen Sie Ihr Potenzial zur Bekämpfung von Geldwäsche und Fraud.

Geldwäscheprävention im Fokus – steigende Anforderungen durch das EU‑AML‑Paket

Mit dem EU‑AML‑Paket setzt die Europäische Union einen entscheidenden Schritt hin zu einem einheitlichen, technologisch modernen und wirksameren Rahmen in der Geldwäscheprävention. Die neue EU‑Geldwäscheverordnung (EU‑AML‑VO), gültig ab 10. Juli 2027, hebt die bisherige nationale Fragmentierung auf und etabliert ein verbindliches „Single Rulebook“ für alle Verpflichteten. Damit rücken Datenverfügbarkeit, digitale Konsistenz und IT‑Systemstabilität stärker denn je in den Mittelpunkt des regulatorischen Erwartungsbilds.  

Zentraler Bestandteil ist die in Frankfurt ansässige Anti‑Geldwäschebehörde AMLA, die bereits heute technische Standards (RTS) und Leitlinien zur präzisen Auslegung der Anforderungen entwickelt. Diese betreffen u. a. die Identifikation von Geschäftsbeziehungen, die Umsetzung von Sorgfaltspflichten und klare Vorgaben zu den zu erhebenden Datenpunkten. Für Institute bedeutet dies: Die bestehenden Prozesse müssen frühzeitig einer kritischen Überprüfung unterzogen und auf zukünftige regulatorische Anforderungen ausgerichtet werden – inklusive der Fähigkeit, Daten nachvollziehbar, vollständig und automatisiert bereitzustellen.

 

Die Aufsicht als bestimmender Faktor – Daten- und IT-getrieben

Die Aufsicht verschiebt sich erkennbar hin zu stärker datenzentrierten AML‑Systemen. Die AMLA wird ab 2028 rund 40 hochrisikoreiche Finanzinstitute direkt beaufsichtigen und hierfür einen klar strukturierten, technologisch fundierten Aufsichtsansatz anwenden. Erwartet werden standardisierte Prozesse, harmonisierte Datenmodelle sowie IT‑Systeme, die hohe Datenqualität, Transparenz und Resilienz sicherstellen. 

Gleichzeitig verschärft die BaFin bestehende Prüfungsschwerpunkte – insbesondere in den Bereichen Terrorismusfinanzierung, Transaktionsmonitoring und Meldewesen. Der zunehmende Schulterschluss zwischen nationalen und europäischen Vorgaben führt dazu, dass Institute konsistente, durchgängige und auditfeste Prozesse benötigen. Anpassungen in Infrastruktur, Governance und operativer Umsetzung sind nicht optional, sondern aufsichtsrechtlicher Erwartungsstandard.  

Vor diesem Hintergrund sollten Finanzinstitute sich nachfolgende Fragen stellen: 

  • Entsprechen Ihre bereits getroffenen Maßnahmen zur Geldwäscheprävention den neuen aufsichtrechtlichen Anforderungen? 

  • Hat sich das Kundenklientel oder deren Verhalten in der Zeit gewandelt? 

  • Sind vormals getroffene Gegenmaßnahmen noch zeitgemäß? 

  • Entspricht die Risikoanalyse & -management noch den aufsichtsrechtlichen Anforderungen und/oder müssen vormals getroffene Maßnahmen angepasst werden? 

  • Umfasst die bisherige Geldwäscheprävention alle Bereiche im Institut ausreichend? 

 

Unser Angebot – Orientierung, Struktur und Umsetzungssicherheit im Wandel

Die Transformation der europäischen Geldwäscheprävention erfordert einen robusten und vorausschauenden Ansatz. Institute müssen sich u. a. folgenden Herausforderungen stellen: 

  • Harmonisierung und Verdichtung relevanter KYC‑, Kunden- und Transaktionsdaten 

  • Anpassung technischer Schnittstellen an neue Melde‑ und Dokumentationspflichten 

  • Übergang vom nationalen GwG‑Regelwerk zur direkt geltenden EU‑AML‑VO 

  • Integration neuer Sorgfaltspflichten und Überwachungslogiken in operative Systeme 

  • Sicherstellung einer zukunftsfähigen Daten‑, Prozess- und IT‑Architektur 

plenum begleitet Institute strukturiert durch diese Veränderungen – von der Risikoanalyse über die operative Umsetzung bis zur technischen Verankerung neuer regulatorischer Anforderungen. Unser Anspruch: Transparenz schaffen, Komplexität reduzieren und nachhaltige Compliance ermöglichen. 

Teilbereiche unseres Angebots

Wir sehen für Sie nicht nur die Probleme, sondern auch die Lösungen. Mit unseren maßgeschneiderten Leistungsbausteinen stellen wir Ihre gesamte AML-Prävention auf‘s den Prüfstand, begleiten Sie auf Ihrem Weg zur Umsetzung Ihrer AML-Anforderungen und sichern so die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Unsere individuell abgestimmten Leistungen umfassen insbesondere:

Tagesgeschäft:
Gemeinsam halten wir Ihrem AML-Team den Rücken frei:

  • Dazu unterstützen wir Ihr AML-Team bei der Erstellung von Checklisten und Arbeitspapieren
  • Beraten und organisieren die Zusammenarbeit der 1st and 2nd line of defence
  • Führen Kontroll- und Monitoringtätigkeiten durch
  • Unterstützen Sie bei Sonderthemen

Prüfung und Pegulatorik:
Dabei können wir sowohl simulierte Prüfungen zu Teilbereichen der Geldwäscheprävention als auch komplett simulierte 44er-Prüfungen durchführen und erkannte Schwächen in der AML-Regulatorik gemeinsam identifizieren und beheben.

Quick Check:
Unsere Leistung ist umfassend. Von der Identifikation Ihrer regulatorischen Anforderungen bis hin zu prozessualen Prüfungen von Teilbereichen bieten wir Ihnen eine individuelle und maßgeschneiderte Beratung Ihrer konkreten AML-Situation an.

Gap-Analyse:
Anhand von Gap-Analysen führen wir eine detaillierte Prüfung durch, welche die maßgeblichen gesetzlichen Standards, die prozessualen Bestimmungen von Ist- und Soll-Zustand, die Identifizierung der beteiligten Bereiche sowie den aktuellen Handlungsbedarfs aufzeigen.

Projektumsetzung:
Wir begleiten Sie umfänglich bei der Umsetzung Ihrer AML-Projekte. Diese Begleitung umfasst zum einen die vorstehenden Leitungsbausteine zum anderen auch die einzelfallbezogene Durchführung des beabsichtigten AML-Projekts; insbesondere:

  • Standardergebnistypen (Fachkonzepte, Arbeitsanweisungen, Checklisten)
  • Analysebedarf
  • Stakeholder- und Anbieterauswahl
  • Vertragsbestimmungen
  • Projektdurchführung und Überwachung
  • Konkrete Prozessumsetzung unter anderem im Kunden-Onboarding und in Know-Your-Customer Prozessen 

Hier erfahren Sie mehr zu unserer AML-Umfragen

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