nachhaltigkeit im kreditgeschäft

Jede Kreditvergabe geht mit der Entscheidung für oder gegen eine nachhaltige Welt einher – wie positionieren Sie sich?

nachhaltigkeit im kreditgeschäft

Finanzinstituten kommt in der nachhaltigen Transformation eine besondere Bedeutung zu – sie sind Geldgeber, Berater, Moderator und Gestalter in einem. Während dieses Thema in der Vergangenheit maßgeblich von den Aufsichtsbehörden getrieben wurde und eine nachhaltige Kreditvergabe bisher nur in der Nische zu beobachten war, erhalten die ESG-Faktoren (Environmental, Social, Governance)  seit einiger Zeit und insbesondere angesichts der Herausforderungen zur Bekämpfung des globalen Klimawandels, eine immer größere Beachtung – auch bei Kreditentscheidungen.

Dies gilt gleichermaßen für die Zukunftsfähigkeit der Geschäftsmodelle von Finanzmarktakteuren. Diese sollten sich nicht nur im Interesse ihrer Kunden und Anleger mit nachhaltigen Investitionen befassen, sondern auch im Eigeninteresse. Denn nicht-nachhaltige Investments entwickeln sich zunehmend zu einem Risiko in den Bilanzen.

Was bedeuten EU-Taxonomie, ESG und Co. für Ihr Kreditgeschäft?

Die Folgen von Klimawandel und Umweltverschmutzung können Unternehmen stark zusetzen – in letzter Konsequenz bekommen dies auch Finanzinstitute zu spüren, bis hin zum möglichen Totalausfall von Forderungen. Entsprechend wichtig ist aus Sicht der Aufsichtsbehörden die Identifizierung, Quantifizierung und Steuerung der Nachhaltigkeitsrisiken. Ihre Erwartungen dazu hat die Europäische Bankenaufsicht (EBA) im Mai 2020 in ihren Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung (EBA/GL/2020/06) veröffentlicht (weitere Einzelheiten zu den EBA Guidelines on loan origination and monitoring erfahren Sie hier).

auswirkungen auf die kreditprozesse

Finanzinstitute müssen also aus Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekten erwachsende Risiken, den sogenannten ESG-Risiken, während des gesamten Kreditgewährungs- und -bearbeitungsprozesses berücksichtigen. In einer Explanatory Note zu den Guidelines nimmt die EBA eine Einteilung in sechs Kernbereiche vor:

Finanzinstitute haben im Hinblick auf den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken entweder eine eigenständige Strategie zu entwickeln oder die bestehende/n Strategie/n entsprechend um Nachhaltigkeitsaspekte zu erweitern. Die Aufsicht erwartet dabei eine ganzheitliche Überprüfung der Geschäfts- und Risikostrategie sowie einen ganzheitlichen Eingang der ESG-Kriterien in die zentralen Rahmenwerke der Institute.

Traditionell beziehen Finanzinstitute bei der Kreditvergabe eine Vielzahl von Risiken ein. Während Bonitäts- und Liquiditätsrisiken eine große Rolle spielen, werden potenzielle Klima- und Umweltrisiken bis dato oftmals unterschätzt und bleiben tendenziell eher unberücksichtigt. Dabei werden diese in Form von physischen Risiken und Transitionsrisiken zunehmend sichtbar.

Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Risiken sind in einem ganzheitlichen Ansatz als Teil der bekannten Risikoarten und nicht losgelöst von diesen zu betrachten. Dies hat der Regulator in seinem Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken bereits deutlich formuliert. Somit sollte zunächst die gesamte Palette der bestehenden Risikomodelle und Szenarien auf eventuell vorhandene Interdependenzen überprüft werden. In den regulären Validierungs- und Weiterentwicklungszyklen sind die als relevant identifizierten Kriterien in die bestehenden Modelle und Verfahren zu integrieren.

Eine Verankerung der ESG-Faktoren und -Risiken im Preisfindungsprozess von Darlehen ist aus Sicht der Aufsichtsbehörden unabdingbar. Die Institute erwarten diverse Vorgaben an ein umfangreiches Kalkulationsframework, das im Rahmen des Kreditpricings, neben risikoabhängigen Kennzahlen (EVA, RAROC, etc.), alle mit der Kreditvergabe in Zusammenhang stehenden Kosten in der Berechnung berücksichtigen soll.

Die Klima- und Umweltrisiken sind darüber hinaus auch im Rahmen der Erst- und Folgebewertung von Immobilien und sonstigen nicht-finanziellen Sicherheiten zu berücksichtigen. Finanzinstitute haben daher ihre bestehenden Modelle, Methoden und Verfahren zur Bewertung und Überprüfung von Kreditsicherheiten um die Dimension der ESG-Kriterien zu erweitern.

In den letzten Jahren haben sich verschiedene nationale und internationale Standards und aufsichtliche Vorgaben entwickelt, die eine vergleichbare und nachvollziehbare Basis zur nicht-finanziellen und Nachhaltigkeitsberichterstattung gewährleisten sollen – dies gilt auch für Finanzinstitute. Ein solcher Bericht ist jährlich zu erstellen und muss Auskunft über die wichtigsten nicht-finanziellen Leistungsindikatoren (CO2-Ausstoß, Ressourcenverbrauch, etc.) Ihres Instituts geben.

Sowohl die BaFin als auch EZB und EBA haben explizit betont, dass sie Szenarioanalysen und unternehmensindividuelle Stresstests hinsichtlich der Nachhaltigkeitsrisiken für die Finanzinstitute vorbereiten und auch durchführen wollen.

Kennen Sie die Implikationen der Nachhaltigkeit auf Ihre Kreditvergabe- und -entscheidungsprozesse?

lösungsansätze und handlungsempfehlungen

Die Berücksichtigung von ESG-Risiken erweitert das Kredit- und Risikomanagement von Finanzinstituten um eine neue Dimension: Die Auswirkungen der Nachhaltigkeit auf die Bonität und finanzielle Leistungsfähigkeit ihrer Kunden und Stakeholder. Um sich den Herausforderungen im Sinne des Regulators ganzheitlich zu stellen, empfiehlt sich ein zentrales Transformationsprogramm mit dem Ziel, einheitliche Standards in der Organisation vorzugeben und Nachhaltigkeit möglichst direkt in bereits bestehenden, regulären Methoden und Prozessen zu verankern.

wie helfen wir ihnen dabei? unser beratungsansatz

Themen, die in diesem Rahmen untersucht werden müssen, sind unter anderem:

Mit einer Nachhaltigkeitsstrategie bekennen Sie Flagge! Egal ob Sie bereits punktuell tätig waren oder neu beginnen – wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen den Grad der Integration der Nachhaltigkeit und unterstützen Sie bei der Definition von ESG-Strategien sowie der Integration dieser in Ihre Risikostrategie und -kultur.

Mit der Verabschiedung der EU-Taxonomie Verordnung hat der Regulator den Weg für ein einheitliches Klassifizierungssystem für nachhaltige ökonomische Aktivitäten geebnet. Den Finanzinstituten wurde vor allem die Pflicht auferlegt, Informationen über die Ausrichtung ihrer Investitionsentscheidungen in Bezug auf die ESG-Ziele („SDGs“ – Sustainable Development Goals) offenzulegen. Wir unterstützen Sie nicht nur beim „Taxonomie-Mapping“ entlang der SDGs, sondern beantworten gemeinsam mit Ihnen die Frage, wie „grün“ Ihr Kreditportfolio bereits ist bzw. zukünftig sein kann.

Eine besondere Herausforderung resultiert aus der Erwartungshaltung der Aufsicht, die mit ESG-Faktoren verbundenen Risiken auf Ebene des Einzelkreditnehmers zu erfassen und zu analysieren. Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung und Umsetzung eines Modells zur Berücksichtigung von ESG-Risiken in der Kreditbewilligung (Bonitäts- & KDF-Analyse) nach den individuellen ESG-Vorgaben Ihres Instituts.

Wir unterstützen Sie bei der Berücksichtigung von klima- und umweltbezogenen Risiken im Rahmen der Sicherheitenbewertung und stellen gemeinsam mit Ihnen besondere Überlegungen über den physischen Ort und die Energieeffizienz von Immobilien an.

Wir unterstützen Sie bei der Integration von klima- und umweltbezogenen Risiken in die Preisgestaltung von Darlehen. Dies gilt sowohl für die Berücksichtigung von aufsichtlich geforderten, risikoabhängigen Kennzahlen als auch für ein umfangreiches Kalkulationsframework, das für nachhaltige Finanzierungen oder für die Erreichung der Klimaziele durch den Kreditnehmer spezielle Rabatte oder Gratifikationen vorsieht.

Die Anforderungen der Aufsicht erfordern nicht selten eine umfassende Neugestaltung der Kreditprüfungs- und -vergabeprozesse. Wir unterstützen Sie bei der Berücksichtigung und Dokumentation des Umgangs mit ESG-Kriterien in allen Phasen der Kreditvergabe (initial und laufend).

Neben der initialen, anlassbezogenen Prüfung von ESG-Risiken im Rahmen der Kreditvergabe, sind diese auch in die laufende Kreditüberwachung und das Monitoring zu integrieren. Wir unterstützen Sie bei der Aufnahme von ESG-Risiken in alle Prozesse des Risikomanagements, wie bspw. Risikoinventur, Identifikation, Steuerung, Limitierung, Kontrolle und Kapitalanforderungen.

Tue Gutes und sprich darüber! Nach erfolgreicher Implementierung des Nachhaltigkeitsgedankens entlang Ihrer Kreditprozesse, gilt es auch den Anforderungen an die „grüne Berichterstattung“ gerecht zu werden. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der zu kommunizierenden Nachhaltigkeitsrisiken sowie bei der Offenlegung nach Säule 1 und 3.

interesse geweckt?

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