Ab dem zweiten August gelten die Regelungen für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI). Wer GPAI-Modelle einkauft und verändert, muss sich der Auswirkungen dieser Änderungen bewusst sein und einschätzen können, ob diese Anpassung dazu führt, als Anbieter gemäß AI-Act zu gelten.