BaFin äußert sich zur Anwendbarkeit der ESG-Leitlinien der EBA auf deutsche Finanzinstitute

09.05.2025

Auf der Jahrespressekonferenz der BaFin am 7. Mai 2025 wurde deutlich, dass die deutsche Finanzaufsicht bei der Umsetzung der neuen EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken (Environmental, Social, Governance) einen durchaus pragmatischen Standpunkt einnimmt.

Wie aus der Rede von BaFin-Präsident Mark Branson hervorgeht, erscheinen einige der EBA-Leitlinien […] aus unserer Sicht für kleine Banken zu granular. Zum Beispiel die neuen ESG-Leitlinien der europäischen Bankenaufsicht EBA. Wir werden hier nur „partially compliant“ sein. Wir werden die Leitlinien für die weniger bedeutenden Institute nicht anwenden. Für größere Institute sind sie aber durchaus angemessen. Die allgemeinen Anforderungen der EBA haben wir mit unseren MaRisk bereits weitgehend und prinzipienbasiert vorweggenommen. Den Kampf gegen den Klimawandel werden wir nicht mit Berichten von Kleinbanken gewinnen.

Dies spiegelt die in der Vergangenheit aus der deutschen Kreditwirtschaft zu hörende Kritik wider, wonach bei aller wünschenswerten Harmonisierung durch die EBA-Leitlinien der hohe Detaillierungsgrad nicht für alle Häuser angemessen erscheint. Besonders die Anforderungen an Transitionspläne wurden als unverhältnismäßig für kleinere Institute angesehen.

Hintergrund: EBA-Leitlinien

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hatte Anfang 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken (EBA/GL/2025/01) veröffentlicht. Diese sind ab Januar 2026 verbindlich anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute (SNCIs) haben eine einjährige Verlängerung der Umsetzungsfrist erhalten.

Die neuen Leitlinien stellen eine erhebliche Konkretisierung der regulatorischen Anforderungen dar. Sie umfassen detaillierte Vorgaben zu:

  • Materialitätsanalysen mit Zeithorizonten von bis zu zehn Jahren
  • Integration von ESG-Risiken in bestehende Risikokategorien (Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, Operationelle Risiken)
  • Verpflichtenden ESG-Risikoindikatoren (KRIs)
  • Szenarioanalysen für physische und transitorische Risiken sowie Transitionspläne

Unsere Publikation neue EBA guidelines on the management of ESG risks beleuchtet die Implikationen der neuen EBA-Leitlinien im Detail.

Wie nun weiter?

Die Zeit bis zur verpflichtenden Anwendung der Leitlinien sollte von allen Finanzinstituten weiterhin aktiv genutzt werden.

  • Analyse der bestehenden ESG-Risikomanagementstruktur und Identifikation von Lücken
  • Entwicklung einer integrierten Datenstrategie für ESG-Faktoren
  • Aufbau von methodischem Know-how für Szenarioanalysen
  • Integration von ESG-Faktoren in Kreditvergabeprozesse und Risikobewertungsmodelle
  • Prüfung von Proportionalitätsmöglichkeiten bei der Umsetzung

Das nun klar kommunizierte Signal der BaFin, dass sie den Proportionalitätsgedanken bei der nationalen Umsetzung berücksichtigen wird, lässt konkretere Verlautbarungen in nächster Zukunft in Bezug auf die Pflichten für kleine und nicht komplexe Institute erwarten.

Dennoch bleibt klar: ESG-Risiken sind endgültig im Kerngeschäft der Finanzinstitute angekommen und erfordern eine strategische Verankerung in allen Geschäftsprozessen.