Institute werden gefordert, die formelle und operative Steuerung der Risiken, aller kritischen und wichtigen Funktionen, durchgängig auch auf alle Auslagerungen an Dienstleister oder deren Unterauftragnehmer vorzunehmen und dies umfassend zu dokumentieren. Damit gibt die European Banking Authority einen internationalen Standard zum Auslagerungsmanagement vor.
In der Praxis zeigt sich, dass die Risikobetrachtung innerhalb der Fachbereiche isoliert und oftmals nicht umfänglich genug durchgeführt wird. Der Übergreifende Ansatz, die wichtigen und kritischen Geschäftsprozesse E2E und damit auch alle in der Lieferkette befindlichen Auslagerungen in jeglicher Tiefe und Detailierung zu betrachten, wie sie nun von der Europäische Bankenaufsichtsbehörde ab dem 30. September 2019 gefordert wird, ist bei den Instituten oftmals nicht gegeben.
Durch unsere langjährige Prüfungserfahrung und Projekte zur Identifizierung und Behebung von gesetzlichen und regulatorischen Abweichungen im Kontext, BAIT, MaRisk, KWG, SREP und weitere, greifen unsere plenum Berater auf einen Pool von Expertise und Erfahrung zurück, welche Ihnen zur EBA Guideline Compliance verhelfen wird.
Interesse geweckt? Weitere Details finden Sie in der Auslagerungsmanagement Broschüre.
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