8. MaRisk-Novelle

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Die aktuell gültige MaRisk 9, auch MaRisk 2024 genannt, resultiert aus der 8. MaRisk-Novelle und wurde am 29.05.2024 im Rundschreiben 06/2024: Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) veröffentlicht.

Dieses Rundschreiben setzte die EBA-Guideline (EBA/GL/2022/14) in nationales Recht um.

Die wesentlichen Änderungen der 8. Novelle

Die beiden wesentlichen Änderungen der 8. Novelle sind:

  • Die Anforderungen an die Risikomessung für Kreditspreadrisiken im Anlagebuch wurden erstmals im neuen Abschnitt BTR 5 beschrieben.
  • Die Anforderungen an das Management von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch wurden aufgrund ihrer zentralen Bedeutung in BTR 2.3 weiter detailliert.

Darüber hinaus wurden unter anderem die Regelungen in den folgenden Abschnitten durch die MaRisk 2024 erweitert:

  • AT 4.2  - Strategien,
  • AT 4.3.3  - Stresstests. und
  • AT 7.2 - technisch-organisatorische Einrichtungen.

Für die Einführung der Regelungen zu Kreditspreadrisiken gemäß BTR 5 bestand eine Umsetzungsfrist bis zum 31.12.2024. Die übrigen Regelungen waren unmittelbar nach Veröffentlichung anzuwenden.

Mit der 8. Novelle der MaRisk wurde erneut auf das Prinzip der doppelten Proportionalität gesetzt: Institutsgröße und Risikoappetit bestimmen den Umfang der Anforderungen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

MaRisk und das drei-Säulen-Modell: Erläuterungen

Die Eigenkapitalvorschriften wurden im sogenannten Baseler Akkord vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS) mit Sitz in Basel im Juli 1988 (Basel I) veröffentlicht. Diese wurden inzwischen ergänzt durch

  • Basel II (Juni 2004),
  • Basel III (Dezember 2010) und
  • Basel IV (Dezember 2017).

Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes Drei-Säulen-Modell:

  • Die erste Säule betrifft Mindestkapitalanforderungen
  • Die zweite Säule beschreibt den bankaufsichtlichen Überwachungsprozess
  • Die dritte Säule behandelt die erweiterte Offenlegung.

Bei den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) handelt es sich um die Vorschriften zur Umsetzung des bankaufsichtlichen Überwachungsprozesses und damit der zweiten Säule der oben genannten Eigenkapitalvorschriften des Baseler Ausschusses in nationales Recht.

MaRisk: historisch

MaRisk-VersionVeröffentlichungBaFin-Rundschreiben
Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk BA)20.12.2005Rundschreiben 18/2005 MaRisk (BA)
1. MaRisk-Novelle30.10.2007Rundschreiben 05/2007 MaRisk (BA)
2. MaRisk-Novelle14.08.2009Rundschreiben 15/2009 MaRisk (BA)
3. MaRisk-Novelle15.12.2010Rundschreiben 11/2010 MaRisk (BA)
4. MaRisk-Novelle14.12.2012Rundschreiben 10/2012 MaRisk (BA)
5. MaRisk-Novelle27.10.2017Rundschreiben 09/2017 MaRisk (BA)
6. MaRisk-Novelle16.08.2021Rundschreiben 10/2021 MaRisk (BA)
7. MaRisk-Novelle29.06.2023Rundschreiben 05/2023 MaRisk (BA)
8. MaRisk-Novelle (MaRisk 2024)29.05.2024Rundschreiben 06/2024 MaRisk (BA)