Die Veröffentlichung der 7. MaRisk-Novelle steht kurz bevor: Kern des neuen Rundschreibens (konsultiert bis zum 28.10.2022) ist die Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung. Hinzu kommen u. a. neue Regeln für die Verwendung von Risikomodellen sowie – erstmals – explizite Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Welche neuen Anforderungen (und Herausforderungen) hier auf Sie zukommen und wie sich diese in der Praxis umsetzen lassen, erfahren Sie hier: