7. MaRisk-Novelle – Ausblick

08.08.2022

überblick und erste einschätzung

Die im Herbst 2022 erwartete 7. MaRisk-Novelle wird Erweiterungen und Änderungen aus der Umsetzung der EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung (EBA/GL/2020/06) und erhöhte Nachhaltigkeitsanforderungen umfassen.

 

 

 

Die neue Novellierung wird vermutlich die folgenden fünf wesentlichen Themenbereiche umfassen: Kreditvergabestandards, Direktinvestitionen in Immobilien, Nachhaltigkeitsrisiken, Geschäftsmodellanalyse und Spezialfonds.

 

 

 

kreditvergabestandards

Die Kreditvergabestandards werden in der neuen Novelle 2022 aus den EBA Guidelines on loan origination and monitoring (EBA GL LoM) übernommen. Diese sollen gewährleisten, dass Finanzinstitute einheitliche, robuste und vorsichtige Standards bzgl. Risikoübernahme, -management und -überwachung einführen. Dabei geht es beispielsweise um die Klarstellung des internen Kontrollrahmens für Kreditentscheidungen und die Kreditgewährung. Neue Anforderungen gibt es voraussichtlich an die Informations- und Datenerhebung von Kreditnehmern sowie für die Kreditwürdigkeitsprüfung oder auch an die Preisgestaltung. Insbesondere bei den Kreditvergabestandards wird die Aufsicht vermehrt auf die bereits in der 6. MaRisk-Novelle verwendete Verweistechnik zurückgreifen.

 

direktinvestitionen immobilien

Für Direktinvestitionen in Immobilien soll ein neuer Abschnitt BTO 3 analog zum Modul BTO 1 der Kreditgeschäfte eingeführt werden. Es soll geklärt werden, welche Regelungen der MaRisk zukünftig für Immobilieneigengeschäfte über Beteiligungen und für Direktinvestitionen gelten sollen. Für Direktinvestitionen gibt es, im Gegensatz zu den Immobilieneigengeschäften, eine Regelungslücke in den MaRisk, die mit der beabsichtigten Erweiterung geschlossen werden soll. Hierfür sollen die Regeln zu Funktionstrennung und Votierung für die Bereiche Markt und Marktfolge geeignet angepasst werden.

Grundsätzlich soll eine klare aufbauorganisatorische Trennung der Bereiche Markt und Marktfolge erfolgen. Für kleine Institute wird es nach dem Proportionalitätsprinzip Erleichterungen und Ausnahmen geben, etwa in Bezug auf die Höhe des Immobilienvolumens oder neue Schwellenwerte.

 

nachhaltigkeitsanforderungen

Bedingt durch das Pariser Klimaabkommen und die steigende Bedeutung von „Sustainable Finance“ gewinnt das Thema „Nachhaltigkeit“ bekanntlich auch regulatorisch zunehmend an Bedeutung. Nachhaltigkeitsanforderungen und das Managen von Nachhaltigkeitsrisiken sollen im Zuge dessen auch in die MaRisk aufgenommen werden. Da die Nachhaltigkeit einen immer größeren Einfluss auf Geschäftstätigkeiten und Prozesse hat, müssen die ESG-Risiken auch im Kreditprozess neu betrachtet und stärker beachtet werden. In der 7. MaRisk Novelle wird die Betonung auf der angemessenen Identifizierung und Steuerung aller wesentlichen Risiken einschließlich der ESG-Risiken liegen. Die Schwerpunkte der Analyse und Überwachung der ESG-Risiken liegen auf Auswirkungen von Umwelt- und Klimaveränderungen auf den Kapitaldienst, den Finanzstatus sowie den Wert der Sicherheit.

 

spezialfonds

Da Spezialfonds den einzeladressenbezogenen kreditprozessualen Anforderungen nicht unterliegen, soll für sie zukünftig ein zweistufiger Prüfprozess eingeführt werden.

Die kreditprozessualen Anforderungen müssen lediglich von Instituten eingehalten werden, deren Anteil in Spezialfonds über 5% der Bilanzsumme liegt. Die betroffenen Institute müssen für jedes Investment in Spezialfonds eine Risikoanalyse und zwei Voten durchführen. Zusätzlich wird noch eine Kreditentscheidung notwendig sein.

Die Durchführung der Risikoanalyse kann ausgelagert werden, bei bestehenden Auslagerungsverträgen könnten jedoch Anpassungen notwendig sein. Die Durchführung der marktunabhängigen Nachvotierung wird nicht auslagerbar sein, die dazugehörige Erläuterung wird in der 7. Novelle in BTO 1.1 Tz.4 ergänzt werden.

 

fazit

Auch die 7. Novellierung der MaRisk wird die Institute vor Herausforderungen stellen und hohe Umsetzungsaufwände zur Folge haben. Spannend bleiben auch diesmal wieder die Veröffentlichungstermine der Aufsicht. In der letzten Novelle wurde die Konsultationsphase mehrfach gestreckt, wodurch die Finalisierung deutlich verzögert und die Umsetzungsphase indirekt verkürzt wurde.

Eine wichtige Lesson Learned aus der letzten Novelle sollte daher sein, frühzeitig den Soll-Zustand zu analysieren, die Anpassungsaufwände mittels Gap Analyse zu ermitteln und einen detaillierten Umsetzungsplan zu erstellen.

Von der Analyse des Soll-Zustandes bis zur finalen Umsetzung begleiten wir Sie gerne. Sprechen Sie uns an!