Sonderprüfungen gemäß § 44 KWG sind für Finanzunternehmen stets ein großer Unsicherheitsfaktor. Wenn eine solche offiziell angeordnet wird, ist es oft schon zu spät, die noch bestehenden GAPS zu schließen und laufende regulatorische Projekte erfolgreich zu beenden. Verschiedene Indizien, wie der Zeitraum der letzten Sonderprüfung, aufsichtliche Schwerpunkte oder Feststellungen aus der Jahresabschlussprüfung können Hinweise auf eine bevorstehende Prüfung liefern.
Kennt das Institut in diesem Zeitpunkt tatsächlich die wesentlichen regulatorischen Defizite des eigenen Hauses und kann den Umsetzungsstand und etwaige Aufwände realistisch einschätzen?
In welcher Weise sollen Problemstellungen mit der Aufsicht im Vorfeld oder während der Prüfungsphasen kommuniziert werden?
Ein unkoordiniertes und unabgestimmtes Handeln kann die Probleme verschärfen und dazu führen, dass vermeidbare Feststellungen getroffen werden, die dann mit hohem Implementierungs- und Kommunikationsaufwand abgearbeitet werden müssen.
Wir unterstützen Sie bei einer bevorstehenden 44er Prüfung sowohl bei der Vorbereitung als auch während der gesamten Prüfungssituation - oder bei Bedarf auch in einzelnen Phasen (z.B. zur Standortbestimmung unabhängig von bevorstehenden Sonderprüfungen).
Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner mit sehr erfahrenen Beratern zur Seite und helfen Ihnen kritische Situationen jederzeit zu beherrschen und wenn möglich bereits vorab zu vermeiden.
phase 1 – Standortbestimmung/Identifizierung regulatorischer Gaps
Die Bewertung, inwieweit bestehende Regelungen einer 44er Prüfung standhalten folgt mittels der 80-20 Regel, bei der eine möglichst hohe Abdeckung bei gleichzeitig vertretbarem Aufwand gewährleistet werden kann:
phase 2 – Herstellung der Prüfungsreadiness
phase 3 – Aktive Prüfungsbegleitung
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne.
Wir verwenden auf unserer Webseite verschiedene Cookies: notwendige Cookies, die für die Nutzung unserer Webseiten zwingend erforderlich sind sowie Performance Cookies, mit denen wir aggregierte Daten zur Webseitennutzung und Statistiken generieren. Wenn Sie auf "zustimmen" klicken, stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Unter "cookie-einstellungen" können Sie eine individuelle Auswahl treffen. Aus Anlass der Rechtsprechung des EuGH haben sich die Rechtsgrundlagen der Datenübermittlung für die Nutzung des Analysetools Google Analytics und des Verzeichnisses Google Fonts geändert. Wenn Sie auf "zustimmen" klicken, willigen Sie auch in den Datentransfer in die USA ein. Mehr in unseren Datenschutzregelungen.
ihre einstellungen für diese webseite
Wir verwenden folgende nicht technisch notwendigen Cookies auf unserer Webseite. Mit Setzen des Hakens willigen Sie der Datenverarbeitung des angeklickten Cookies ein. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mittels der Cookie-Einstellungen widerrufen bzw. angepasst werden. Weitere Informationen dazu und zur Datenverarbeitung mittels Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wir verwenden ausschließlich technisch notwendige Cookies. Technisch notwendig sind die Cookies, die die Seitennutzung technisch nötig machen.
Dieser Cookie ermöglicht uns die Analyse der Benutzung unserer Webseite. Durch die Verarbeitung Ihrer Daten sammeln wir Informationen, um die Nutzung der Webseite auszuwerten. Aus Anlass der Rechtsprechung des EuGH haben sich die Rechtsgrundlagen der Datenübermittlung für die Nutzung des Analysetools Google Analytics geändert und nach einer Zustimmung zu diesem Cookie willigen Sie auch in den Datentransfer in die USA ein. Näheres zu den über diesen Cookie verarbeitete Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.