Sonderprüfungen gemäß § 44 KWG sind für Finanzunternehmen stets ein großer Unsicherheitsfaktor. Wenn eine solche offiziell angeordnet wird, ist es oft schon zu spät, die noch bestehenden GAPS zu schließen und laufende regulatorische Projekte erfolgreich zu beenden. Verschiedene Indizien, wie der Zeitraum der letzten Sonderprüfung, aufsichtliche Schwerpunkte oder Feststellungen aus der Jahresabschlussprüfung können Hinweise auf eine bevorstehende Prüfung liefern.
Kennt das Institut in diesem Zeitpunkt tatsächlich die wesentlichen regulatorischen Defizite des eigenen Hauses und kann den Umsetzungsstand und etwaige Aufwände realistisch einschätzen?
In welcher Weise sollen Problemstellungen mit der Aufsicht im Vorfeld oder während der Prüfungsphasen kommuniziert werden?
Ein unkoordiniertes und unabgestimmtes Handeln kann die Probleme verschärfen und dazu führen, dass vermeidbare Feststellungen getroffen werden, die dann mit hohem Implementierungs- und Kommunikationsaufwand abgearbeitet werden müssen.
Wir unterstützen Sie bei einer bevorstehenden 44er Prüfung sowohl bei der Vorbereitung als auch während der gesamten Prüfungssituation - oder bei Bedarf auch in einzelnen Phasen (z.B. zur Standortbestimmung unabhängig von bevorstehenden Sonderprüfungen).
Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner mit sehr erfahrenen Beratern zur Seite und helfen Ihnen kritische Situationen jederzeit zu beherrschen und wenn möglich bereits vorab zu vermeiden.
phase 1 – Standortbestimmung/Identifizierung regulatorischer Gaps
Die Bewertung, inwieweit bestehende Regelungen einer 44er Prüfung standhalten folgt mittels der 80-20 Regel, bei der eine möglichst hohe Abdeckung bei gleichzeitig vertretbarem Aufwand gewährleistet werden kann:
phase 2 – Herstellung der Prüfungsreadiness
phase 3 – Aktive Prüfungsbegleitung
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne.