erstellung einer idv-richtlinie und umsetzungsplanung

aufgabe

Der Einsatz von in den Fachbereichen erstellten und betriebenen Anwendungen ist beim Kunden nicht einheitlich geregelt und dem Management fehlte insgesamt ein vollständiges Bild. Die Defizite wurden im Vorfeld aufgedeckt und führten zu einer Revisionsfeststellung. Auftrag war die Erstellung einer IDV-Richtlinie, die sich an den aufsichtsrechtlichen Standards der Finanzwirtschaft (u.a. MaRisk, BAIT) ausrichtet. Außerdem sollte die IDV-Richtlinie anschlussfähig an die existierende schriftlich fixierte Ordnung (sfO) für die Informationsverarbeitung sein. Zusätzlich war eine Umsetzungsplanung für eine IDV-Initialinventur und Etablierung der IDV-Richtlinie Bestandteil des Auftrags.

vorgehen

  • Workshop-basierte Erarbeitung der Grundlagen für die IDV-Richtlinie (u.a. Definitionen, IDV-Registrierung, Inventarisierung, Schutzbedarfsfeststellung)  
  • Entwicklung einer IDV-Governance und derer Prozesse 
  • Erstellung der IDV-Richtlinie, IDV-Anlagen und Modifikation der korrespondierenden Anweisung 
  • Abstimmung  mit den unmittelbaren Verantwortlichen in IT und Risiko-Management
  • Managementpräsentation für die Verabschiedung der IDV-Richtlinie und korrespondierende Anweisungen

nutzen

  • Sensibilisierung des IT-Management und Risiko-Management zum Thema IDV und deren Risiken für den Geschäftsbetrieb 
  • Vervollständigung des IT-Regelwerks (sfO) um das Thema IDV und Schutzbedarfsfeststellung 
  • Anforderungsdefinition eines IT-gestützten Software-Registers für die Meldung und Inventarisierung aller relevanten Formen des SW-Einsatzes im Unternehmen 
  • Vorstandvorlage für die Verabschiedung der IDV-Richtlinie und korrespondierende Anweisungen 
  • Roadmap für die weitere Umsetzung der IDV-Richtlinie und Etablierung des Regelwerks im Unternehmen (vor allem bei den Fachbereichen)